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Markus Kurth
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Frage von Joachim H. •

Frage an Markus Kurth von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kurth,

nach der Eingabe "Grüne Wirtschaftspolitik" in eine Suchmaschine stieß ich auf die Seite Ihres Dortmunder Kreisverbandes. Punkte Ihrer Vorstellungen zur "Grünen Wirtschaft" kann ich durchaus teilen. Jedoch bin ich erschüttert, daß die Dortmunder Grünen auf der selben Internetseite mit einer Straftat, Sachbeschädigung und Umweltverschmutzung prahlen. 6000 Liter stinkender Gülle wurde in Dortmund ausgekippt, um die Versammlung Andersdenkender zu verhindern. Diese Aktion sollte eine Demonstration gegen Rechtsradikale sein. Hierzu möchte ich Ihnen deshalb folgende Fragen stellen:

Halten Sie die Gülleaktion auch für eine Straftat, die der Staatsanwalt verfolgen müßte? Soll diese Form der Auseinandersetzung in Zukunft die argumentative ersetzen? Wer bezahlt die Kosten der Stadtreinigung Dortmunds für die Beseitigung dieser Umweltverschmutzung? Wo ziehen Sie die Grenzen bei der Sachbeschädigung und Gewaltanwendung? Helfen Sie als Bundestagsabgeordneter mit, daß sich in Ihrem Verantwortungsbreich solche Vorfälle nicht wiederholen? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, auch ich bin der Meinung, daß man sich mit rechtsradikalem Gedankengut auseinandersetzen muß. Bei meinen Fragen geht es aber nicht um den Kampf gegen Rechts, sondern um die Einhaltung demokratischer Grundregeln, die man als Beispiel besonders den Feinden unserer Demokratie vorleben muß.

Als Beweis für den Leser füge ich noch den Pfad der Internetseite hinzu
http://www.gruene-dortmund.de/kreisverband/cnt/portal.php

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Aktion der Dortmunder Grünen war eine einmalige politische Demonstration. Ich begrüße diese Maßnahme als zivilgesellschaftlich kreativen Widerstand gegen Rechts. Selbstverständlich kann die Aktion in dieser Form nicht wiederholt werden. Die entstandenen Kosten der Reinigung hat der Kreisverband Dortmund erstattet. In diesem Sinne liegt nach meiner Einschätzung auch kein Straftatbestand vor, da die Folgen der Aktion beseitigt wurden und niemand zu Schaden kam.

Die Versammlung der Neonazis wurde durch die Gülleaktion zudem nicht verhindert. Der Platz wurde sofort gesäubert. Bedauerlicherweise wurden sogar die Protestplakate der Dortmunder Grünen von der Polizei entfernt. Der zivile Widerstand wurde damit leider erheblich eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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