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Markus Kurth
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Markus Kurth von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kurth,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Diskussion über eine sogenannte "Impfpflicht".

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen.
Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.
In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.
Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.
Unseren Antrag können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909960.pdf

Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.
Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sollte eine solche, wie Sie aufzeigen, auch verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sein, so liegt es beim Bundesverfassungsgericht, dies festzustellen.
Eine generelle Impfpflicht ist aber außerdem auch kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Weitere Infos zum Nachlesen unserer Grünen Position finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steigern.html

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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