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Markus Kurth
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Frage von Stefan M. •

Frage an Markus Kurth von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

1 . im Rahmen des Angehoerigen-Entlastungsgesetz sieht der Gesetzesentwurf eine sehr deutliche Benachteiligung von Selbstaendigen und Angestellten gegenüber Beamte, Richter oder auch Soldaten vor.

Bei einem Bruttogehalt von 100 T€ haben Beamte eine höheres Netto als Angestellte.

Während ein Bruttoeinkommen von 100.000 € bei einem alleinstehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einem Nettoeinkommen von ca. 4.500 Euro und unter Berücksichtigung der zulässigen sekundären Altersvorsorgeaufwendungen zu einer unterhaltsrechtlichen Belastungsfähigkeit von ca. 970 € monatlich führt, würde ein Beamter ein Nettoeinkommen von 4.900 € und unter Berücksichtigung der zulässigen Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von ca. 1.192 € unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein.

Beamte werden also bis 4.900 € verschon, Angestellt "nur" bis 4.500 €

Ist diese Privilegierung von hochdotierten Beamten so gewollt?

Da bei Geschwister die Pflegeheimkosten Quotal aufgeteilt wird, würde der Beamte sogar gar nichts bezahlen müssen und das angestellte Geschwisterkind den vollständigen Betrag, obwohl der Beamte ueber ein höheres Netto verfuegt, als das angestellte Geschwisterkind.

Kann hier im Ausschuss Soziales vielleicht noch Einfluss genommen werden?

2. Die Einkommensgrenze kommt aus der Grundsicherung, also der ehemaligen Sozialhilfe und wurde im Jahr 2003 eingeführt. Wäre ein Dynamisierung auf die heutige Kaufkraft nicht ggf. sinnvoll?

3. Die Einkommensgrenze führt zu sozialer Ungerechtigkeit. In Ballungsgebieten ist dies kein außergewöhnliches Gehalt, in Randgebieten wohl jedoch schon. Die Konsequenz ist, dass Kinder von pflegebedürftigen Eltern aus Ballungsgebieten zum Elternunterhalt herangezogen werden, während Kindern aus strukturell schwächeren Regionen freigestellt werden, obwohl die Kaufkraft hier stärker sein kann.

Beispiel: Kind A lebt in München mit 101 T€ Brutto, Geschwisterkind B lebt in Klein-Musterdorf mit 70 T€

Mit besten Grüssen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Makowsky,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die wir gerne antworten.

Wir müssen Ihnen mitteilen, dass die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzesentwurf eingebracht haben und wir als Opposition kaum einen Einfluss auf das Vorhaben hatten. Deswegen wäre es sinnvoll, wenn Sie ihre Kritik auch den Regierungsfraktionen zur Kenntnis geben würden.

Grundsätzlich unterstützen wir, dass im SGB II eine Einkommensgrenze eingezogen wird, wie es sie bereits in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt. Deswegen haben wir dem Gesetzesentwurf im Bundestag zugestimmt.

Wir können nicht für die Regierung sprechen, da wir als Opposition nur passiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren. Es ist davon auszugehen, dass die Privilegierung von Beamten nicht gewollt ist. Allerdings ist es nicht immer möglich, alle Gruppen gesondert zu berücksichtigen.

Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Wir haben ihren Vorschlag, eine gesonderte Einkommensgrenze für Beamte einzuführen, an unsere Länderkollegen weitergeleitet. Es würde uns aber nicht wundern, wenn der Vorschlag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr in die Beratungen im Bundesrat einbezogen werden kann. Gleiches gilt für die regionale Differenzierung der Einkommensgrenze.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth

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