Frage an Markus Kurth von Steffen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kurth,
zu einem Bericht über einen Contergangeschädigten, dessen Rente aberkannt wurde (siehe http://www.currentgame.de/nach-30-jahren-conterganrente-aberkannt.html ), habe ich eine Frage:
Sollte Ihrer persönlichen Auffassung nach der Bundestag noch vor der Bundestagswahl 2013 einen Bestandsschutz oder eine Bestandsgarantie für alle Conterganrenten beschließen?
Sehr geehrter Herr Müller,
Leistungen der Conterganstiftung werden an Personen erbracht, die aufgrund der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft mit einer Behinderung leben. Die Begrenzung auf diesen Personenkreis halte ich für sinnvoll: Es sollen ja genau die Personen Leistungen erhalten, die geschädigt wurden. Ob in dem Fall, auf den Sie verweisen, eine Person über einen langen Zeitraum zu Unrecht Leistungen erhalten hat, weil sie nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört, oder ob einer leistungsberechtigten Person zu Unrecht Leistungen aberkannt wurden, kann ich als Abgeordneter nicht bewerten. Mir fehlt dazu die medizinische Fachkenntnis und der Einblick in die Unterlagen der medizinischen Kommission.
Ich halte es nicht für sinnvoll, den Bundestag über einen Bestandsschutz für alle "Conterganrenten" beschließen zu lassen. Zum einen gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Fall, auf den sie verweisen, um einen Einzelfall handelt. Der Beschluss über einen Bestandsschutz ist also gar nicht nötig. Zum anderen können wir Abgeordnete rein zeitlich und in den allermeisten Fällen auch fachlich nicht bewerten, ob bei einer Person eine Conterganschädigung vorliegt, oder nicht. Eine solche Schädigung sollte aber auch weiterhin das Kriterium für den Erhalt von Leistungen der Stiftung sein.
Ich halte es aber für ausgesprochen wichtig, das Vertrauen der Geschädigten in die Arbeit der Conterganstiftung zu stärken. Dies kann nur gelingen, wenn die Transparenz der Arbeit der Stiftung erhöht und die Geschädigten innerhalb der Stiftung gestärkt werden. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dieser Aspekt Eingang in die Verhandlungen um das Dritte Conterganstiftungsänderungsgesetz findet, über das der Bundestag diese Woche abschließend berät. Wer aufgrund von Folge- und Spätschäden eine Neubewertung der individuellen Schadenspunkte erreichen kann, sollte sich nicht abschrecken lassen, dies bei der Stiftung zu beantragen. Ich gehe nicht davon aus, dass in weiteren Fällen grundsätzlich in Zweifel gezogen wird, ob eine Conterganschädigung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth