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Markus Kurth
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Frage von Klaus B. •

Frage an Markus Kurth von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

ich ärgere mich jedesmal wenn ich höre, daß Beamte keinen Cent in Ihre Altersvorsorge /Pensionen einzahlen müssen.
Im Gegenzug aber Rentner immer höhere Steuern auf ihre Altersbezüge an den Fiskus abtreten.
Wäre es nicht viel gerechter, wenn die Rentner auf den Teil der Altersbezüge auf den Steuern anfallen, Ihre bis dahin bezahlten Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen? incluisve der Arbeitgeberbeiträge.Denn die Rentenversicherungsbeiträge sind von bereits versteuertem Einkommen bezahlt worden.
Für diese Ungleichbehandlung von Renten bzw. Pensionen ist die ROT-GRÜNE Regierung 2004 verantwortlich. Wie stehen Sie dazu, wird eine neue mögliche ROT-GRÜNE Regierung das Ändern?

Mit freundlichen Grüßen
K. Bischoff

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bischoff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Unterschiede im Beitrags- und Leistungsrecht zwischen Gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung sind immer wieder Gegenstand politischer Debatten und von Kritik und dies zu Recht.

Die schrittweise Einführung der Besteuerung der Renten erfolgte jedoch in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches diesbezüglich eine Gleichbehandlung von Pensionen und Renten forderte. So sehen wir an diesem konkreten Punkt keine Möglichkeit anzusetzen.

Bündnis 90/Die Grünen teilen jedoch im Grundsatz die Kritik an den Unterschieden zwischen Pensionen und Renten. Wenngleich man nicht übersehen darf, dass ein direkter Vergleich zwischen beiden Systemen schwierig ist. Um ein Beispiel zu nennen: Viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer erhalten neben ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente. Die Beamtenversorgung ist aber eine sogenannte Vollversorgung. Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Im öffentlichen Dienst arbeiten sehr viele LehrerInnen. Die Belegschaft des öffentlichen Dienstes ist ganz anders zusammengesetzt als die Belegschaft eines Industriebetriebes. Schon aus diesem Grund sind die Pensionen durchschnittlich höher. Für einen korrekten Vergleich müsste man Beschäftigte mit gleicher beruflicher Bildung und Vorerfahrung miteinander vergleichen.

Trotz allem sehen wir, dass es gravierende Unterschiede gibt, die aus Sicht von angestellten ArbeitnehmerInnen zu Recht kritisiert werden. Dazu zählt für uns, dass die Pensionen von Beamten nach dem letzten Amt berechnet werden, die Renten von ArbeitnehmerInnenn aber nach dem versicherten Einkommen eines ganzen Berufslebens. Dazu zählt für uns ebenfalls, dass Beamte nur zu einem geringen Teil mit Beiträgen in die Finanzierung ihrer Altersvorsorge einbezogen sind (Versorgungsrücklagen), wohingegen angestellte ArbeitnehmerInnen hohe Beitragslasten zu tragen haben.

Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle Reform-Maßnahmen der vergangenen Jahre auch auf die Beamtenversorgung übertragen worden sind. Hierzu gehören die Maßnahmen zur Senkung des Rentenniveaus. Hierzu gehört auch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters.

Gleiche Rechte und Pflichten für alle ArbeitnehmerInnen: Das ist unser Ziel. Aus diesem Grund setzen wir uns mittel- und langfristig dafür ein, dass die Pflichtmitgliedschaft in den Sozialversicherungen Schritt für Schritt auf alle Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet wird und auch hohe Einkommen sowie Vermögenseinkommen stärker in die Finanzierung der Sozialversicherungen einbezogen werden. Grundsätzlich sollten auch Beamtinnen und Beamte in die Sozialversicherungen einbezogen werden.

Richtschnur für derartige Reformen sollte unser aller Interesse an einem modernen, bürgernahen Staat sein, der funktions- und handlungsfähig und zugleich attraktiver Arbeitgeber ist. Hier gilt es sachlich und offen für Neues in die Diskussion zu gehen.

Mit freundlichem Gruß

Markus Kurth

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