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Markus Kurth
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Markus Kurth von Wolfgang S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kurth,

am 31.03.2010 hat mein Bruder sein 50 jähriges Bestehen in seinem Untetnehmen. Er ist dann 64 Jahre alt. Sollte er dann in Rente gehen, wird ihm dann von unserem Staat, zum Dank noch 0,3% pro Monat x 12 von seiner Rente abgezogen.
Auch ich bin mit 14 Jahren ins Berufsleben eingetreten und könnte mit 64 Jahren 50 Jahre Berufsleben erreichen.
Frage: Finden Sie es sozial gerecht hier dem Arbeitnehmer in die Tasche zu greifen und seine Rente zu kürzen? Haben wir dann nicht genug für den Staat getan?
Oder hat man mal wieder ein Gesetz auf den Weg gebracht ohne an die Folgen zu denken?

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Sehr geehrter Herr Steinbreder,

die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Eintritt in den Rentenbezug bemessen sich nach den geleisteten Beiträgen und dem Lebensalter, mit dem man in den Rentenbezug eintritt. Wenn Sie mit 14 Jahren ins Berufsleben eingetreten sind und bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres arbeiten, heißt das nicht anderes, als dass sie 50 Jahre Beiträge eingezahlt haben und sich erstens nach deren Höhe die Höhe ihrer Rente bemisst und zweitens Abschläge hinzunehmen sind, die sich nach der sog. "ferneren Lebenserwartung" bemessen. Die "fernere Lebenserwartung" ist eine statistische Größe, die durch die durchschnittlichen Lebenserwartung eines Mannes ihres Jahrgangs bestimmt wird. Wer ihrem Jahrgang und männlichen Geschlechts ist, kann ohne Abschläge mit Vollendung des 64. Lebensjahres in Rente gehen. Geht er früher in Rente, hat er die von ihnen genannten Abschläge in Kauf zu nehmen, weil statistisch damit zu rechnen ist, dass er ein Jahr länger Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen wird.

Mithin handelt es sich um eine versicherungsmathematisch korrekte Leistungsberechnung. Übrigens bezuschusst der Bund die gesetzliche Rentenversicherung jährlich mit über 70 Milliarden Euro aus Steuermitteln, es handelt sich gar um ein Drittel der Gesamtausgaben des Bundes. Folglich kann ich der Vermutung, "der Staat" stoße sich hier auf Kosten der Beitragszahlerinnen und -zahler gesund, nicht folgen. Auch ein Gerechtigkeitsproblem kann ich nicht erkennen. Ungerecht wäre vielmehr ein Verzicht auf die Abschläge. Dann müssten diejenigen, die nicht vorzeitig in Rente gehen oder die, die dies wegen zu geringer Beitragszahlungen gar nicht können, die längere Bezugsdauer der vorzeitig Verrenteten mitbezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth MdB

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