Frage an Markus Kurth von Peter M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kurth,
ich als aktiver Paintballspieler verfolge mit Erschrecken die aktuelle Diskussion in der Politik über ein Verbot von Paintball und die damit verbundene drohende Kriminalisierung einer weltweit anerkannten Sportart
(internationale Ligen, mehrere deutsche Ligen, Turnier-Übertragungen auf Eurosport 2, usw.) Im Gegensatz zu der in den Medien und leider auch in vielen uninformierten Köpfen festgesetzten Meinung Paintball sei ein Trainingsmedium für sozial schwache Einzelgänger auf Ihrem Weg zum nächsten Amoklauf, erlebe ich Paintball als eine Freizeitbeschäftigung zu welcher sich in Deutschland jedes Wochenende Zehntausende (!) Menschen treffen um in der Gemeinschaft eine Sportart auszuüben bei der genau jene Eigenschaft gefördert wird, welche auch in anderen sozial akzeptierten Sportarten wie Fußball unabdingbar ist : Teamplay !
Meine Frage als Einwohner Ihrer Stadt lautet : Wie stehen Sie als Abgeordneter der Grünen zu diesem Thema ?
Wenn Sie Informationsmaterial benötigen welches über die Fragmente, welche in der deutschen Presselandschaft aufgewühlt werden hinausgeht, so kann ich Ihnen die entsprechenden Einträge der deutschen Wikipedia (bitte beachten Sie den Abschnitt
"Spieler") oder Google mit den Suchbegriffen "Paintball Bundesliga Video" empfehlen.
Auch der Besuch des größten deutschen Onlineportals http://www.PBPortal.de mit mehr als 40.000 Nutzern würde sich anbieten.
Ich würde es sehr bedauern, wenn Paintball als Sportart aufgrund der bedauerlichen Tat eines Einzelnen (wohlmerkt Nicht-Paintball-Spielers) und dem darauf folgenden blinden Aktionismus zum Opfer fallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Molkow,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.
Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.
Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth MdB