Frage an Markus Grübel von Manfred G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Grübel,
im Frühjahr 2009 ließ ich meinen PKW mit einem DPF nachrüsten kam so von rot auf eine gelbe Feinstaubplakette. Bis dahin hieß es für Stuttgarts-Umweltzone das Fahrzeuge ohne -bzw mit roter Plakette ab 2012 nicht mehr nach Stuttgart einfahren dürften, KfZ mit gelber und grüner Plakette für unbegrenzte Zeit. Kaum ein halbes Jahr später erfuhr man das die Zufahrt nach Stuttgart ab 2012 auch für KfZ mit gelber Plakette nicht mehr erlaubt sei . Hat da eigentlich das Recht des Bestandschutzes keine Gültigkeit mehr in Deutschland. Bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund
Sehr geehrter Herr Grund,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. März 2011 bezüglich dem Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer gelben Plakette in Stuttgart.
Hierzu möchte ich gerne Folgendes anmerken: Die gesundheitsschädliche Luftbelastung in städtischen Gebieten ist eines der drängendsten Umweltprobleme. Mit der Luftqualitätsrichtlinie 96/62/EG hat die EU den Mitgliedstaaten Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe vorgegeben, die ab dem Jahr 2005 einzuhalten waren. Der Grenzwert für Feinstaub von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (24-Stunden-Mittelwert) darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Die EU hat den Mitgliedstaaten eingeräumt, die Frist zur Einhaltung der Vorgaben bis Mitte 2011 zu verlängern. Baden-Württemberg hat davon Gebrauch gemacht und über den Bund bei der EU-Kommission Ausnahmen von der Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub geltend gemacht. Auch beim Stickstoffdioxid werden die seit Anfang 2010 einzuhaltenden Grenzwerte an straßennahen Belastungsbereichen mit schlechter Durchlüftung vielfach überschritten. Der Landeshauptstadt Stuttgart kommt wegen des hohen Verkehrsaufkommens und ihrer topografischen Lage beim Feinstaub und auch beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid eine Sondersituation zu.
Im Hinblick auf diese Sach- und Rechtslage wurden in Baden-Württemberg zum 1. März 2008 die ersten Umweltzonen ausgewiesen. In abgegrenzten städtischen Gebieten wurde zur Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik eingeführt. Mit der Einführung der Fahrverbote hat die Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange entschieden, in einem Stufenkonzept vorzugehen und zunächst für Fahrzeuge, die keine Plakette bekommen haben, ein Fahrverbot in den Umweltzonen festgelegt. In der zweiten Stufe sollte das Befahren der Umweltzonen zusätzlich für Kfz mit roter Plakette ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr möglich sein. Weitergehende Fahrverbote waren zunächst noch nicht terminiert.
Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2009 war die Landesregierung gezwungen, ihr ursprüngliches Stufenkonzept zu überarbeiten. Das Land wurde verurteilt, bis spätestens Ende Februar 2010 weitere kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Verminderung der Feinstaubbelastung in Stuttgart vorzusehen; das Gericht hat dem Regierungspräsidium Stuttgart ein Zwangsgeld für den Fall der Nichterfüllung angedroht. Die Landesregierung musste auf die Entscheidung des Gerichts reagieren und hat daher am 10. November 2009 u.a. beschlossen, das Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette in der Umweltzone Stuttgart auf den 1. Juli 2010 vorzuziehen und für Fahrzeuge mit gelber Plakette ein Fahrverbot ab dem 1. Januar 2012 festzulegen. Das Gericht hat dabei ausgeführt, dass es keinen rechtlichen Vertrauensschutz gibt, eine öffentliche Straße auf Dauer und ohne Beschränkung oder mit einem nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Fahrzeug jederzeit und ausnahmslos im Geltungsbereich eines Luftreinhalte- und Aktionsplans uneingeschränkt benutzen zu dürfen. Beschlossen wurde als weitere kurzfristig wirkende Maßnahme auch ein Lkw-Durchfahrtsverbot durch Stuttgart zum 1. März 2010 mit Ausnahme der B 10. Darüber hinaus waren Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs durch Tempolimits vorgesehen.
Eine erste vorläufige Bilanz im März 2009 hat gezeigt, dass man mit dem Instrument der Umweltzonen in den städtischen Gebieten bei der Luftreinhaltung vorangekommen ist. Der Ausstoß von Feinstaub durch Fahrzeuge in Stuttgart ist seit Einführung der Umweltzone im März 2008 bis März 2009 um etwa 12 Tonnen und damit um 15 Prozent deutlich zurückgegangen. Wesentlicher Faktor hierfür ist neben den Fahrverboten für Kraftfahrzeuge mit veralteter Abgastechnik der positive Effekt, dass viele Autofahrer ihre Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter ausgestattet oder ein emissionsarmes Fahrzeug neu angeschafft haben. In Ihrem Fall kann aufgrund der Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter von Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) auf Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) im Frühjahr 2009 die Umweltzone Stuttgart bis Ende 2011 und damit 18 Monate länger als ohne Nachrüstung befahren werden. In den übrigen baden-württembergischen Umweltzonen darf noch bis Ende 2012 mit dem Fahrzeug gefahren werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass ab 1. Januar 2012 nicht (weiter) nachrüstbare Fahrzeuge mit einer gelben Plakette eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Stuttgart erhalten können, wenn überwiegende und unaufschiebbare Einzelinteressen zum Einfahren in die Umweltzone bestehen und nachgewiesen werden. Zuständig ist hierfür die Stadt Stuttgart.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB