Sehr geehrte Frau Gentges, Warum werden noch immer Flüchtlinge abgeschoben, die in einem festen Arbeitsverhältnis sind und als Arbeitskraft gebraucht werden?
Andererseits werden in weit abgelegenen Regionen Arbeitskräfte aufwändig und teuer angeworben.
Und in anderen Bundesländern wird die Regelung besser ausgelegt. Wer entscheidet den so etwas?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass gut integrierten Migrantinnen und Migranten, die Deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, in Deutschland auch ein dauerhafter Aufenthaltstitel ermöglicht werden soll. Mit der Ausarbeitung von Anwendungshinweisen zu relevanten Bundesnormen setzt sich das Land bereits jetzt gezielt dafür ein, Menschen, die durch eine langjährige Erwerbstätigkeit oder sich durch sonstige besonders zu würdigende Integrationsleistungen verdient gemacht haben, bislang aber nur geduldet sind, diese Bleibeperspektive zu ermöglichen.
Die derzeit noch gültige Rechtslage sieht in Einzelfällen Abschiebungen von Personen, die unter Geltung des Chancenaufenthaltsrechtes ein Bleiberecht in Deutschland hätten, vor. Bei Personen, die nach der geplanten Rechtsänderung entlang des Chancenaufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht erhalten, führt dies zu Härten. Deshalb ist es daher grundsätzlich nachvollziehbar, dass dieser Umstand zu Unmut bei den Betroffenen selbst, aber auch bei Unternehmen, die diesen Menschen eine Beschäftigung anbieten könnten, führt.
Aufgrund der zeitnah geplanten Einführung der Regelungen des Bundes zum Chancen-Aufenthaltsrecht werden Abschiebungen von Menschen aus Baden-Württemberg, denen nach dem geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht voraussichtlich ein Bleiberecht zustehen würde, aktuell nicht durchgeführt.
Was die Anwerbung von Arbeitskräften angeht, verfügt Deutschland mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zwar bereits über ein Regelwerk zur Fachkräfteeinwanderung. Allerdings gibt es in der praktischen Umsetzung in vielen Fällen noch Hürden, etwa bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Hier bedarf es weiterer Schritte sowohl seitens des Bundes, um das Zuwanderungsrecht weiter zu entwickeln als auch von Maßnahmen, die der Prozessbeschleunigung dienen. So habe ich mich etwa ganz aktuell dafür eingesetzt, dass auf Bundesebene mit Blick auf die geplante Reform des Einwanderungsrechts gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, um ausgebildeten Pflegehilfskräften – auch aus Drittstaaten – nach Abschluss ihrer Ausbildung die Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gentges MdL