Wie stehen Sie zum geforderten kurzfristigen Inflationsausgleich für Betreuer?
Sehr geehrte Frau Gentges,
Sie sagen, dass Sie gespannt auf die Ergebnisse der bis Ende 2024 zu erfolgenden Evaluation des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 warten.
Ist Ihnen bewusst, dass viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer diesen Termin gar nicht mehr erleben werden, weil sie längst in besser bezahlte Bereiche abgewandert sind?
Sie haben die Bezüge der Betreuer zum 1.1.23 aktiv gekürzt. Das Schonvermögen gem. SGB ist an die Vergütung gekoppelt. Durch die Anhebung des Schonvermögens rutschen etliche bis dato als vermögend vergütete Betreute in die Mittellosigkeit.
Sie wissen um die inflationsbedingten Kostensteigerungen, die diese Branche mit rund 20% trifft.
Wie wollen Sie die dringend notwendige Qualitätssteigerung in der rechtlichen Betreuung erreichen, wenn Sie diese Branche systematisch so kaputtsparen, dass sie für gut ausgebildete Fachkräfte schlichtweg nicht mehr dazu ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren?
Sehr geehrte Frau W.,
die außergewöhnliche Entwicklung der Inflationsrate und ihre Folgen in Deutschland sind eine Thematik, die ich im Besonderen zum Betreuungswesen sehr aufmerksam und gerade auch anhand der mich erreichenden Zuschriften verfolge.
Wie für ganz viele Berufsgruppen bedeutet die gegenwärtig noch immer recht hohe Inflationsrate auch für selbständig tätige Berufsbetreuer vor allem einen spürbaren und weiterhin andauernden Reallohnverlust, der in vergleichbaren sozialen Berufen durch entsprechende Tarifabschlüsse bereits versucht wurde auszugleichen. Die jüngst festzustellende tarifliche Lohnentwicklung in den sozialen Berufen weicht deshalb deutlich von den prognostischen Annahmen ab, die Basis der letzten gesetzgeberischen Initiative zur Betreuervergütung waren. Dabei war es eine der Leitlinien der im Jahr 2019 erfolgten Anpassungen im Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz, eine angemessene und kostendeckende Betreuervergütung zu gewährleisten. Auch die Betreuungsvereine sehen sich deshalb im Hinblick auf ihre laufenden Kosten für Vereinsbetreuer mit einer erheblichen Finanzierungslücke konfrontiert. Des Weiteren wird sich je nach Einzelfall auch die Anhebung des Schonvermögens für Betreuer mit nicht unerheblichem Anteil vermögender Betreuter einkommensmindernd auswirken.
Im Hinblick auf die Inflationsentwicklung zeichnet sich aber bereits ab, dass auf Bundesebene Initiativen zur Anhebung von Vergütungen wie insbesondere für Rechtsanwälte ergriffen werden. Schon in Anbetracht dessen darf die Vergütung für die berufsmäßige Betreuung meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben und muss wegen der herausragenden Bedeutung der Betreuertätigkeit für die soziale Wohlfahrtspflege ebenbürtig behandelt werden.
Auch bei der von Ihnen angesprochenen Evaluation der Betreuervergütung zum Ende des Jahres 2024 wird die tarifliche Lohnentwicklung bei den vergleichbaren sozialen Berufen eine maßgebliche Berücksichtigung finden, wie dies schon zur erwähnten Anpassung im Jahr 2019 der Fall war. Zur weiteren Entwicklung der Betreuervergütung kann ich Ihnen versichern, dass ich mich bei den anstehenden Prozessen dafür einsetzen werde, dass auch zum Wohle der Betreuten weiterhin eine angemessene Betreuervergütung gewährleistet bleibt.