Frage von Helmut E. • 08.11.2024
Antwort ausstehend von Marion Gentges CDU
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses hierzu (Drucksache 10/10661) angenommen wurde.
Im Hinblick auf die Inflationsentwicklung zeichnet sich aber bereits ab, dass auf Bundesebene Initiativen zur Anhebung von Vergütungen wie insbesondere für Rechtsanwälte ergriffen werden. Schon in Anbetracht dessen darf die Vergütung für die berufsmäßige Betreuung meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben und muss wegen der herausragenden Bedeutung der Betreuertätigkeit für die soziale Wohlfahrtspflege ebenbürtig behandelt werden.