
(...) In Bayern ist die Angelegenheit so geregelt, dass es eine Liste mit möglichen „Kampfhunden“ gibt, deren Züchtung und Haltung streng überwacht wird. Wie gefährlich diese Hunde aber wirklich sind, wird von Fall zu Fall beurteilt, wobei die Hunde grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt werden. (...)