Frage an Marina Schuster von Kathrin F. bezüglich Recht
Thema: Menschenrechte
Selbst anerkannte Flüchtlinge haben in Deutschland kein Recht auf freie Wahl ihres Wohnsitzes, solange sie Sozialleistungen beziehen. Diese Auflage verstößt nicht nur gegen Artikel 13 der AEMR („jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu Wählen“), sondern auch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, und besteht in keinem weiteren EU-Staat.
Diese Restriktion ist für viele Menschen eine enorme Belasung. Die Freiheit des einzelnen ist deutlich eingeschränk. Was sagen Sie zur aktuellen Situation? Sehen Sie Handlungsbedarf? Ich möchte Sie bitten, hierzu Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Aufenthaltsorte anerkannter Flüchtlinge.
Da viele Sozialleistungen von kommunalen Trägern zu erbringen sind, ist die Wahl des Wohnortes einiger Flüchtlinge in Deutschland in der Tat eingeschränkt. Diese Beschränkung ist laut Innenministerium auch bei Personen zulässig, die juristisch unter die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) fallen und steht im Einklang mit den völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben (einschließlich dem Freizügigkeitsgebot des Art. 26 GFK), vgl. BVerfG. 1 BvR 781/ 98 vom 9.2.2001, ( http://www.bundesverfassungsgericht.de ).
Im Koalitionsvertrag haben wir zudem vereinbart, dass im Fall einer Arbeitsaufnahme eine hinreichende Mobilität gegeben ist. Die FDP hat sich bei dieser Thematik besonders engagiert für weitere Freiheiten für Flüchtlinge eingesetzt.
Unabhängig davon bemüht sich die FDP bereits seit geraumer Zeit um eine Verbesserung der Situation von Flüchtlingen. Im Bayerischen Landtag beispielsweise hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, Frau Brigitte Meyer, die sogenannten „Sammelunterkünfte“ thematisiert und damit einen wichtigen Weiterentwicklungsprozess angestoßen.
Dieses Engagement für Menschenrechte führe ich selbstverständlich auch im Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages weiter fort.
Mit freundlichen Grüßen,
Marina Schuster