Frage an Marina Schuster von Emmanuella T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Schuster,
ich mache mir viele Gedanken über diese Kampfhundregelungen.
Normalerweise sind Hunde wie Pitbulls, Rottweiler uvm. nicht "gefährlich" wie oft behauptet wird. Es ist einzig und allein die Erziehung und der Umgang des Menschen mit dem Tier. Deswegen wollte ich fragen, ob diese Verhaltenstests entweder ganz abgeschafft werden können, oder ob man nicht bei jedem großen Hund einen machen sollte?
Die aggresivsten Hunde sind meistens auch die kleinen Rassen. Doch bei ihnen wird (was viele Hundebesitzer auch nicht verstehen) KEIN Verhaltenstest durchgeführt, genauso wie bei Rassen wie dem Golden Retriever.
Ich weiß nicht, ob Sie davon gehört haben, aber in Griechenland hat ein Golden Retriever einer Frau so heftig ins Gesicht gebissen, dass sie jetzt entstellt ist!
Es ist wirklich sehr herablassend von der Regierung gegenüber Hunden, dass diese Rasse, die eben ein paar Zentimeter größer ist, sofort als gefährlich eingestuft wird!
Mit freundlichen Grüßen
Emmanuella (13)
Hallo Emmanuella,
vielen Dank für Deine Frage. Ich freue mich immer sehr, wenn ich Fragen von Jugendlichen bekomme. Da Du 13 Jahre alt bist, erlaube ich mir, Dich zu duzen.
Deine Sorge, dass alle Hunde wie z.B. Rottweiler automatisch als „Kampfhunde“ bezeichnet werden, obwohl nicht aller ihrer Art aggressiv oder gefährlich sind, kann ich nachvollziehen. Natürlich hängt das Verhalten eines Hundes nicht allein von seiner Rasse ab, sondern zum größten Teil von seiner Erziehung im Umgang mit dem Mensch.
Bei diesen „Kampfhundregelungen“ handelt es sich allerdings um Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, und über die ich als Bundestagsabgeordnete nicht entscheide.
In Bayern ist die Angelegenheit so geregelt, dass es eine Liste mit möglichen „Kampfhunden“ gibt, deren Züchtung und Haltung streng überwacht wird. Wie gefährlich diese Hunde aber wirklich sind, wird von Fall zu Fall beurteilt, wobei die Hunde grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt werden. Dazu kann der Hundehalter bei einem Sachverständigen ein Gutachten über seinen Hund erstellen lassen, bei dem das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen getestet wird. Wenn dieses Gutachten ergibt, dass der Hund sich nicht aggressiv verhält und die Gemeinde und das Veterinäramt zustimmen, kann dieser Hund dann gehalten werden.
Wenn Du noch mehr über dieses Thema wissen möchtest, empfehle ich Dir, Dich auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums ( http://www.stmi.bayern.de/ ) zu informieren. Hier erhältst Du Auskunft, welche Hunderassen im Detail davon betroffen sind und welche einzelnen Auflagen es bei der Haltung gibt. Gerne kann ich Dir die Unterlagen auch per Post zusenden.
Mit freundlichen Grüßen und Wünschen für das neue Jahr,
Marina Schuster