Frage an Marieluise Beck von Simon Joda S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Moin Marieluise oder auch Guten Tag Frau Beck,
Ich wollte mich erkundigen, ob Sie vorhaben an der umstrittenen Störerhaftungs-Klausel für offene W-Lan-Netze etwas zu ändern. Vorschläge für die Vorgehensweise gibt es ja genug.
Des weiteren fände ich es interessant, ob Sie Wissen über die Freifunk Initiative haben. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten, hat eine recht elegante (Übergangs-)Lösung für dieses Problem gefunden, welche Geschäften, sowie Privatpersonen von Nutzen ist. Haben Sie vor, zumindest so lange sich an der Störer-Haftung nichts kurzfristig bewegt, diese Initiative zu unterstützen?
Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende,
Gruß aus Bremen-Findorff, am Schlachthof,
Simon Joda Stößer.
Lieber Herr Stößer,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Meinung zu der sehr aktuellen Frage nach der Störerhaftungs-Klausel sowie der Freifunk-Initiative.
Ich halte die Störerhaftung für nicht mehr zeitgemäß. Auch meine Kolleginnen und Kollegen in Bremen hatten in dieser Legislatur dazu einen Antrag gestellt und dann auch erneut den Bundesrat dazu aufgerufen. (siehe: http://www.gruene-fraktion-bremen.de/parlament/parlamentarische-initiativen/antrag-freifunk-im-land-bremen-unterstuetzung-fuer-buergerschaftliches-engagement.html )
Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Behebung der Störerhaftung bei WLAN-Netzwerken stellt aus meiner Sicht keine Lösung dar für die seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Im Gegenteil: Während offene Netze in vielen Ländern der Welt längst Standard sind, baut die Große Koalition weitere Zugangsbarrieren auf. Dieser Entwurf wird letztlich niemandem helfen.
Kommerzielle Anbieter werden verpflichtet, ihre Netze zu sichern, unter anderem durch „anerkannte Verschlüsselungsverfahren“. Zudem sollen Nutzer durch das Setzen eines Häkchens versichern, keine illegalen Handlungen vollziehen zu wollen. Wenn die Benutzer zunächst auf eine Startseite umgeleitet werden müssen, um die Unterlassung von Rechtsverstößen zu bestätigen, wäre das ein neuer technischen Aufwand. Der vermutlich trotzdem niemanden von einem Missbrauch abbrächte. Private Anbieter sollen sogar verpflichtet werden, eine namentliche Registrierung ihrer Nutzer zu verlangen, beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft. Eine steigende Verbreitung von Netzanbindungen durch Privatpersonen und Freifunkinitiativen, die ihren Anschluss bereitwillig mit anderen teilen, wird so blockiert. Damit konterkariert die Bundesregierung ihre Ausbauziele beim schnellen Internet. Vor allem Freifunk kann ein Mittel sein, Menschen digitale Teilhabe zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen nach Findorff
Marieluise Beck