![Marianne Schieder Portrait von Marianne Schieder](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/schieder_marianne.jpg?itok=qv-g1NQK)
(...) Die Mehrwertsteuer wurde vom Erblasser gezahlt, während die Erbschaftsteuer vom Erben zu entrichten ist. Darüber hinaus kann nicht - wie Sie es tun - einfach unterstellt werden, der Mehrwertsteueranteil am Verkehrswert betrage 19 % - also genau entsprechend dem Mehrwertsteuersatz! Der Verkehrswert ändert sich in der Regel im Laufe der Zeit und der vom Erblasser tatsächlich entrichtete Mehrwertsteuerbetrag ändert sich nicht mehr (selbst wenn der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilie 19 % betragen haben mag). (...)