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Marianne Schieder
SPD
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Frage von Stefan C. •

Frage an Marianne Schieder von Stefan C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Schieder,

In Ihrer Antwort bezüglich der Vorratsdatenspeicherung an Herrn Gorges stellen Sie es so dar, als hätte die SPD-Bundestagsfraktion oder die Große Koalition die Wahrung der Grundrechte bei ´verdeckten Ermittlungsmaßnahmen´ (e.g. Großer Lauschangriff) sichergestellt. Richtiger ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 2378/98 Teile der umfassenden akustischen Wohnraumerklärung für verfassungswidrig eingestuft hat. Das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts[...] entstand also vielmehr nach der maßgeblichen Entscheidung des BVerfG, als nach politischem Wille.

Im übrigen nehmen Sie in Ihrer Antwort keinen Bezug auf die drei konkreten Nachfragen am Ende der Anfrage von Herrn Gorges.
- Vor allem würde mich auch interessieren, warum Sie sich bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung (un?)bewusst für eine deutlich striktere Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG entschieden haben, als das vonnöten war, und damit also deutlich krassere Grundrechtseinschränkungen hingenommen haben?
- Zudem würde ich gerne wissen, ob Ihnen die Studie des Bundeskriminialamtes bekannt ist, nach der das neu beschlossene Gesetz erwartungsgemäß eine Verbesserung der Verbrechensaufklärung um lediglich 0,006% erwarten lässt?

Ich hätte zudem noch einige Nachfragen, die für mich hinsichtlich eine wissenschaftlichen Abhandlung an der ich zur Zeit arbeite interessant wären:
1) Wie stehen Sie zu den Plänen von Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur Online-Durchsuchung? Werden Sie bei einem dahingehenden Gesetzesvorschlag zustimmen?
2) Wie bewerten Sie die zur Zeit anhängige Verfassungsklage von über 30.000 DatenschützerInnen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
3) Wägen Sie oder Ihrer MitarbeiterInnen die Verhältnismäßigkeit solcher Gesetzesentwürfe selbst ab?

Nach Veröffentlichung lasse ich Ihnen meine Arbeit bei Interesse auch gerne zukommen.

Mit freundlichen Grüßen.
Stefan Christoph, Grüne Jugend Bayern
aus Ihrem Wahlkreis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Christoph,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26.01.08. Die Fragen von Herrn Gorges zu meinem Abstimmungsverhalten habe ich ausführlich beantwortet, die Studie des BKA habe ich zur Kenntnis genommen.

Zu Ihren Nachfragen:

1) Die Pläne von Bundesinnenminister Dr. Schäuble zur online-Durchsuchung sehe ich sehr kritisch. Die Entscheidung der SPD wird nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen.

2) Es ist das gute und legitime Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

3) Selbstverständlich wäge ich die Verhältnismäßigkeit von Gesetzentwürfen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB

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