Bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir pro Sitzungswoche nur über begrenzte Möglichkeiten verfügen, unsere Anträge in die öffentliche Debatte im Plenarsaal einzubringen, zumal wir nur eine von sechs Fraktionen darstellen.
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/18352) auf die entsprechende Große Anfrage unerer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie ebenso wie den diesbezüglichen Antrag der AfD-Fraktion unter den folgenden Links:
Aufgrund einer Operation war Frau Harder-Kühnel von Ende April bis heute krankgeschrieben und konnte daher leider nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
Zunächst müsste man sich darüber im Klaren sein, welchen “Hausfrauen” dieser Bonus überhaupt zugute kommen soll. Hierzu wäre erstmal eine Definition des Begriffs der begünstigten “Hausfrau” erforderlich:
Der damals eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am 20. Oktober 2022 in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung durch den Deutschen Bundestag angenommen.