Darf die Bundesregierung erstmals private Seenotrettung (NGO) finanziell mit Steuergeldern unterstützen ?
Die Bundesregierung unterstützt die Seenotrettung im Mittelmeer mit 8 Millionen Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags in der Nacht auf Freitag. (11.11.2022)Von 2023 bis 2026 sollen demnach 2 Millionen Euro pro Jahr an den Verein United 4 Rescue fließen. Der kirchennahe Verein finanziert unter anderem Rettungsschiffe der deutschen NGOs Sea Watch, SOS Humanity und Sea Eye mit.
Können sie den Bezug zu §6 Bundeshaushaltsordnung erklären?
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§ 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes notwendig sind.
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Welche Bundesaufgaben werden hier erfüllt? Die Unterstützung privater Unternehmen dürfte keine Bundesaufgabe sein.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen des Koalitionsvertrags haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, dass es eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung geben soll. Als Ampelkoalition verstehen wir es als zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen.
Im Jahr 2022 sind mehr als 2.400 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ums Leben gekommen. Ein Zustand, der in meinen Augen so nicht tragbar ist.
Bis wir eine von staatlicher Seite koordinierte Seenotrettung auf den Weg bringen können, muss es uns als Gesellschaft ein Anliegen sein, dass wir Menschen und Organisationen, die mit Rettungsschiffen anderen Menschen das Leben retten, unterstützen. Dazu zählen die Organisationen, die sie in Ihrer Anfrage aufgezählt haben.
Der Bezug zur Bundeshaushaltsordnung liegt darin, dass das Anliegen dem Prinzip der Einheitlichkeit des Bundeshaushalts folgen muss. Die Bundesregierung hat sich die oben genannten Punkte zur Aufgabe gestellt und diese regelkonform in die Haushaltsplanung eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink