Wer lädt nach welchen Kriterien zur Kommission für Personalbemessung nach § 137n SGB V ein? Gibt es eine Kontaktadresse?
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Kommission wird von GKV-SV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft gemeinsam eingerichtet. Da die Kommission Stand heute noch nicht existiert, müssten Sie sich an alle drei Verbände wenden, wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Kommission haben. Die Zusammensetzung ist in §137n Abs. 2 SGB V beschrieben. Danach besteht die Kommission aus
1. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen,
2. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.,
4. jeweils drei Vertreterinnen oder Vertretern der jeweiligen Gesundheitsberufe mit Praxiserfahrung und
5. zwei Vertreterinnen oder Vertretern der einschlägigen Wissenschaft.
Die Mitglieder werden von den o.g. Verbänden für einen Zeitraum von drei Jahren ausgewählt und berufen. Die Berufung erfolgt nach Einholung der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit. Weitere Kriterien sind im Gesetz nicht definiert.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink