![Maria Flachsbarth Portrait von Maria Flachsbarth](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/170622_portraet_maria_flachsbarth_0.jpg?itok=tEno_0-T)
(...) Schon mehrfach wurde ernsthaft überlegt, ein solches Modell, auf den Bundestag oder andere Landesparlamente zu übertragen. Dieser Systemwechsel stieß aber immer wieder auf erhebliche Bedenken, denn die Übertragung des NRW-Modells auf den Deutschen Bundestag würde eine Abkehr von dem in § 11 Abs. 1 AbgG vorgesehenen Maßstab für die Bestimmung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung (Orientierung an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes oder dem eines kommunalen Wahlbeamten) bedeuten. (...)