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Maria Flachsbarth
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Frage von Karl-Heinz L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Karl-Heinz L. bezüglich Finanzen

Die Regierung weist verstärkt die Bevölkerung auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge mit Blickrichtung auf das Alter hin. Gleichzeitig läßt die Reg. keine Gelegenheit aus, dieses für weite Bevölkerungskreise zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Hier einige Beispiele:
- die Reg. treibt die Inflation an ( Mehrwertsteuererhöhung)
- die kalte Progression bei der Lohnsteuer
- Behinderung eines funktionierenden Wettbewerbes im Energiesektor.
- Abgeltungssteuer 2009- 25% auf (alle)Kapitalerträge:
Personen die z.B. 42 % EkSt zahlen, erhalten sofort bei Fälligkeit einen Steuernachlaß von 17 %Punkten oder 40 %. Personen die z.B. 15 oder 20 % EkSt zahlen, müssen dagegen 25 % zahlen und haben die Möglichkeit über Lohnsteuerjahresausgleich mit dem pers. Steuersatz die Kapitalerträge zu versteuern. Der Finanzminister erhält also von den "kleinen Leuten" ein unverzinstes Darlehen für ca. 1 Jahr. Eine Steuerermäßigung ist für diesen Personenkreis offensichtlich politisch nicht gewollt.

Die Liste ließe sich ohne Probleme verlängern. Alle diese Maßnahmen der Regierung treffen in erster Linie die Personen mit geringem Einkommen und leisten einen erheblichen Beitrag zu der allgemein bekannten Tatsache, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Mich würde Ihre Ansicht hierzu interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Lottmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lottmann,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Mai 08, in dem Sie auf die finanziellen Belastungen der Menschen mit geringem Einkommen hinweisen. Ohne Zweifel weisen Sie damit auf ein gravierendes Problem hin. Die Inflationsrate nähert sich in diesem Jahr immer wieder der 3%-Marke - die Ursache hierfür liegt vor allem in die steigenden Preisen für Heizöl, Gas und Strom. Zugleich haben Sie nicht Unrecht, wenn Sie eine „kalte Progression bei der Lohnsteuer“ kritisieren.

Erlauben Sie, dass ich diesen negativen Entwicklungen ein paar positive gegenüber stelle; sie gehören zur objektiven Betrachtung der Situation in Deutschland dazu: Die deutsche Wirtschaft, vor allem die mittelständischen Unternehmen, sind im ersten Quartal 2008 so kräftig gewachsen wie seit fast zwölf Jahren nicht mehr. Der Aufschwung des letzten Jahres hat sich damit fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit hat seit 2005, dem Regierungsbeginn der Schwarz-Roten Bundesregierung, um 1,5 Mio. Menschen abgenommen; es sind 1 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse dazu gekommen. Menschen haben wieder Hoffnung, da sie wieder – selbstständig und ohne den Staat – für sich und ihre Familien sorgen können. Ca. 4 Mio. der Menschen in unserem Land bezahlen aufgrund ihrer niedrigen Einkommen keine Steuern – allerdings sind die Sozialabgaben ohne Zweifel immer noch sehr hoch. Doch ich bitte zu bedenken, dass seit 2005 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 3,3% gesenkt wurden; das sind 20 Mrd. € mehr in den Taschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Außerdem beträgt der Anteil der Sozialausgaben am Bundeshaushalt heute rund 50%, ca. 124 Mrd. Euro für Arbeit und Soziales. Darin ist der Bundeszuschuss für die Rente von 80 Mrd. enthalten.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Vorgängerregierung die Steuern gesenkt hat - dafür aber eine steigende Staatsverschuldung in Kauf genommen wurde. Die CDU/CSU-Fraktion hat schon oft eine Steuerreform mit dem Ziel der Steuersenkung angemahnt, doch zugleich sind wir entschieden der Auffassung, dass am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festgehalten werden muss. Zum ersten Mal seit fünf Jahren haben wir 2007 wieder einen Haushaltabschluss mit einer „schwarzen Null“ vorgelegt. Wir haben die Neuverschuldung auf das niedrigste Niveau seit der Wiedervereinigung gesenkt. Wir müssen nun Kurs halten und diese erfolgreiche Politik fortsetzen, damit wir 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

Doch zugleich wollen wir die Bürgerinnen und Bürger sobald wie möglich entlasten. Das darf jedoch nicht zu Lasten der Haushaltskonsolidierung gehen. Schon heute betragen die jährlichen Zinszahlungen des Bundes rund 40 Mrd. Euro; fast 15% des Bundeshaushalts. Geld, das für zukunftsweisende Investitionen und Steuersenkungen fehlt. Wir dürfen unsere finanziellen Spielräume nicht weiter einengen und unseren Kindern nicht noch höhere Belastungen auferlegen. Heutige Entlastungen, die kommende Generationen belasten, sind deshalb der falsche Weg. Doch sobald sich Spielräume für eine Steuerentlastung ergeben, werden wir ein Konzept zur Steuerentlastung vorlegen.

Die jüngsten Strom- und Gaspreissteigerungen resultieren aus einem ungute n Mix von erhöhter weltweiter Nachfrage, geringer werdendem Angebot, Finanzspekulationen und unzureichendem Wettbewerb auf dem Energiemarkt in Deutschland. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb im Herbst 2006 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Wettbewerbssituation zu verbessern. Neben der Verschärfung des Kartellrechts sind infolge der Regulierung der Netzentgelte die Netzkosten durch Verfügungen der Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden um bis zu 30 Prozent gesenkt worden. Doch letztendlich kann nur ein breiter Energiemix – unter Nutzung von Kernenergie, Kohle und einen anwachsenden Anteil erneuerbarer Energien die Energieversorgung zu akzeptablen Preisen sichern. Dazu sollen das Erneuerbare Energien-Gesetz für den Strombereich und das Erneuerbare Energien-Wärme Gesetz, neben umfangreichen Förderinstrumenten zur energetischen Sanierung für Häuser und Wohnungen, beitragen.

Für die Bezieher kleiner Einkommen haben wir zudem ab 1. Januar 2009 als Sofortmaßnahme das Wohngeld und den Heizkostenzuschuss von 90 € von auf 140 € erhöht – eine Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundesrat steht noch aus. - Die von Ihnen kritisierte Abgeltungssteuer hilft, die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen transparenter und einfacher zu machen. Sie entlastet Bürger und Verwaltung von unnötiger Bürokratie. Darüber hinaus bleibt ebenfalls festzuhalten, dass die Abgeltungsteuer zu einer steuerlichen Entlastung in Höhe von 870 Mio. € führt. Besonders deutlich wird die Entlastung bei der Zinsbesteuerung. Zurzeit werden in Deutschland Kapitalerträge sehr unterschiedlich besteuert. Sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird auf Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer als steuerliche Vorauszahlung erhoben. Für Zinsen werden 30 % zzgl. 5,5 % Soli vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt (bei Dividenden 20 % zzgl. Soli). Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen dann eine Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz und eine entsprechende Anrechnung auf die Steuerschuld. Dies führt bei Zinserträgen derzeit zu einer maximalen Belastung von 47,48 % (Spitzensteuersatz von 45 %, also 42 % plus 3 % sog. Reichensteuer, zzgl. Soli). Nach Einführung der Abgeltungssteuer beträgt die maximale Belastung nur noch 26,38 % (Abgeltungssteuersatz von 25 % zzgl. Soli; jeweils ohne Kirchensteuer). Die Abgeltungssteuer stellt somit auf keinen Fall eine Verschlechterung für die Menschen mit geringen Einkommen dar. Dass sie für die Bezieher höherer Einkommen eine Entlastung darstellt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, um den Finanzplatz Deutschland zu stärken.

Sehr geehrter Herr Lottmann, sicherlich ist vieles an der Situation der Menschen mit geringen Einkommen kritikwürdig. Doch ich bitte, die enormen Anstrengungen des Staates, sozialen Ausgleich herzustellen, zur Kenntnis zu nehmen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth, MdB