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Maria Flachsbarth
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Frage von Hans S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

warum werden nicht die Diäten an die Einkommen des Volkes gekoppelt? Wenn der Durchschnittsbürger einen realen Gewinn erhält, sollen und müssen die Politiker auch mehr Geld erhalten. Wenn das Einkommen niedriger ist, müßten auch die Poliker weniger Geld erhalten. Z.Z. verdient der normal Bundesbürger immer weniger, wo her wird das Recht genommen eine Diätenerhöhung vorzunehmen? Mit guten Grund wurde die Diätenerhöhung auch abgelehnt. Vielleicht sollte hier, der Politiker sich fragen: Ob die Pension, Diäten usw. wirklich dem Bürgergehalt noch angemessen ist. Hier liegt mit Sicherheit auch zum Teil die Poltikverdrossenheit der Bürger zugrunde. Von Jahr zu Jahr wird das reale Einkommen des normeln Bundesbürger weniger. Schleichende Armut des Volkes. Die starke Mittelklasse bricht zusammen. Das hat Deutschland mal stark und Reich gemacht. Die alters Armut wird in einigen Jahren sich ausbreiten. Die Jungend soll für die Rente Geld zur Seite legen. Aber bitte, wovon? Einer Familie mit 2 Kinder bleibt am Ende des Monats nichts mehr übrig.

Mit freundlichem Gruß

H. Stolze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stolze,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Mai 2008, in dem Sie sich kritisch zu den geplanten Diäten-Erhöhungen für Abgeordnete äußern. Zunächst bitte ich die späte Beantwortung Ihres Briefes zu entschuldigen. Die Vorbereitungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz, die am 6. Juni 2008 vergangenen Freitag im Bundestag verabschiedet wurden und die ich als federführende Berichterstatterin für die CDU/CSU-Fraktion bearbeitet habe, ließen leider keine frühere Beantwortung zu. Wie Sie den Medien entnommen haben, wird die aktuell beabsichtigte Diätenerhöhung nicht weiter verfolgt, so dass sich das Thema vorerst erledigt hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn man bei zukünftigen Diskussionen die Tätigkeit der Abgeordneten kritisch würdigen und zugleich den Anforderungen des Grundgesetzes, Abgeordnete ihres Amtes angemessen und ihre Unabhängigkeit wahrend zu vergüten, berücksichtigen würde. Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu erläutern, welcher grundsätzliche Maßstab den Diäten der Bundestagsabgeordneten zugrunde liegt.

Tatsächlich sind die rasche Abfolge und der Umfang der Diätenerhöhungen erklärungsbedürftig. Grundlage für die Höhe der von Ihnen angesprochenen Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages ist das Grundgesetz sowie das Abgeordnetengesetz. Die Abgeordneten haben danach Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.

Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass der Eindruck entstehen kann, die Mitglieder des Deutschen Bundestages würden sich nach Belieben Ihre Diäten erhöhen. Schließlich kann kein anderer Berufsstand über sein Gehalt selbst entscheiden. Dieser Vorwurf übersieht aber, dass die Abgeordneten, ob sie wollen oder nicht, selbst über ihre Diäten entscheiden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu unmissverständlich festgestellt, dass dies zwingend Angelegenheit des Gesetzgebers, also des Parlaments sein muss. Eine Kommission, die Empfehlungen über Diätenanpassungen macht, ist dabei nur begrenzt hilfreich – wie das Beispiel in Niedersachsen zeigt. Die Abgeordneten sind auch dort immer der Vorhaltung ausgesetzt, sich selbst zu bedienen.

Um genau diesem Eindruck entgegenzuwirken, ist bereits vor vielen Jahren – von einer unabhängigen Kommission - eine Richtschnur für die Höhe der Diäten gesucht worden, die ein transparentes Verfahren gewährleisten soll. Entschädigungen der Abgeordneten sollen sich deshalb an den Bezügen eines einfachen Richters bei einem Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) bzw. den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) orientieren. Bei einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 300.000 Bürgerinnen und Bürgern pro Wahlkreis schien diese Größenordnung angemessen. Hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen blieben die Bezüge der Bundestagsabgeordneten in der Vergangenheit jedoch um etwa 12 Prozent (ca. 900 Euro) zurück. Im November 2007 wurde dies – nach fünf Nullrunden in Folge - deshalb durch ein Gesetz, das zwei Diätenanpassungen zum 01.Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 01. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro vorsieht, korrigiert. Die Parlamentarier werden dadurch ab 2009 erstmals so viel wie Oberbürgermeister, Landräte oder Bundesrichter verdienen; natürlich mit Ausnahme des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, das Abgeordneten nicht zusteht.

Die Diätenerhöhung zum 1. Januar 2008 wurde an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, so dass der Steigerungssatz der Altersversorgung um 16 % abgesenkt wurde. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Sie ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. Die Höhe der Altersentschädigung beträgt nun 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages von zwölf Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

In zahlreichen Gesprächen anlässlich der beiden Diätenerhöhungen während meiner fünfeinhalbjährigen Abgeordnetentätigkeit habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich der Unmut über die Erhöhung der Diäten nicht nur an deren Höhe festmacht, sondern an der grundsätzlichen Frage: "Verdienen unsere Abgeordneten eigentlich das, was sie verdienen?" Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, wie der Arbeitsalltag der Abgeordneten in Berlin aussieht. Immer wieder merke ich, dass allgemein angenommen wird, ein leerer Plenarsaal sei ein Zeichen für „faule Abgeordnete“. Kaum jemand weiß, dass der Großteil der politischen Arbeit nicht im Plenum sondern in den vielen Sitzungssälen des Deutschen Bundestages stattfindet. Nahezu niemand weiß, dass kaum einer meiner Berliner Arbeitstage nach zwölf Stunden zu Ende ist. Daher versuche ich durch viele Gespräche im Wahlkreis und einen ausführlichen Terminkalender auf meiner Homepage ( www.flachsbarth.info/termine ) meine Arbeit so transparent und nachvollziehbar wie eben möglich zu gestalten. Gern komme ich auch zu Ihnen, in Ihren Verein oder Freundeskreis, um aktuelle politische Themen zu erörtern oder Ihnen einfach von meiner Arbeit im Wahlkreis und in Berlin zu berichten. Suchen Sie mit mir das Gespräch, meine Büros in Hannover und Berlin helfen, einen Termin zu finden. Ich freue mich auf spannende Diskussionen und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth