Frage an Maria Flachsbarth von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Dr. Flachsbarth,
die Diäten sollen nun wiederum erhöht werden. Innerhalb von 2 Jahren insgesamt um ca. 16% (!). Eine Erhöhung wirkt sich auch nachhaltig auf die bereits üppigen Pensionen aus. Beides ist unangemessen und schier unbezahlbar
Mich würde interessieren, ob Sie dieser Erhöhung zustimmen.
Falls ja, sparen Sie sich bitte eine Begründung die "per Gesetz die Dinge so regelt"..denn die Gesetze habe die Damen und Herren Abgeordneten selbst gemacht. Dann bitte die Gesetze ändern.
Bei den Rentnern geht die Gestzesänderung ganz locker von statten:
Mehr als 26 rentenreduziernde Maßnahmen wurden während meines Arbeitslebens verabschiedet.
Eine wertegleiche Umsetzung stünde unseren Volksvertretern gut an.
Wird die weitere Diätenerhöhung bewilligt, ist das Wahlhilfe für DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Schuberth,
für Ihr Schreiben zum Thema Diätenerhöhung vom 10. Mai 2008 danke ich Ihnen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird die weitere beabsichtigte Diätenerhöhung nicht weiter verfolgt, so dass sich das Thema vorerst erledigt hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn man bei zukünftigen Diskussionen die Tätigkeit der Abgeordneten kritisch würdigen und zugleich den Anforderungen des Grundgesetzes, Abgeordnete ihres Amtes angemessen und ihre Unabhängigkeit wahrend zu vergüten, berücksichtigen würde. Der Steigerungssatz der Altersversorgung der Abgeordneten wurde zum 1. Januar 2008 um 16 % abgesenkt. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Sie ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. Die Höhe der Altersentschädigung beträgt 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Der Höchstsatz wird erst nach 27- jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages von zwölf Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.
Die „Gesetzliche Renten“, die Sie ebenfalls in Ihrem Brief angesprochen haben, werden ab 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent steigen. Es handelt sich hierbei um eine um 0,54% höhere Steigerung, als nach gültiger Rechtslage stattgefunden hätte. Um diese Erhöhung zu ermöglichen, wird der sogenannte Riester-Faktor in der Rentenformel ausgesetzt, der sonst eine Erhöhung dämpfen würde. Durch die Gehaltserhöhungen in vielen Branchen in diesem Jahr ist zudem davon auszugehen, dass die Renten im kommenden Jahr eine nennenswerte Steigerung erfahren werden. Insbesondere die Bezieher kleiner Renten soll u.a. die Erhöhung des Wohngeldes, die derzeit noch im Bundesrat diskutiert wird, sowie die Reform der Pflegeversicherung zusätzlich finanziell entlasten.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth