(...) Nach den Vorschriften des deutschen Rechts werden die Mittel von den Energieversorgungsunternehmen selbst verwaltet und sind unter Berücksichtigung des Risikos der Anlagemöglichkeiten so zu investieren, dass sie zum entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Dieser wird in der Endlagervorausleistungsverordnung, die die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle regelt, festgelegt und erhoben, wenn ein bestimmter Aufwand entstanden ist, so etwa für den Erwerb von Grundstücken, Planung und Erkundung von Standorten oder die Errichtung des Endlagers. (...)
(...) Beim Lesen des Gesetzeswortlauts wird deutlich, dass vom Gesetzeszweck nur Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erfasst werden sollen, andere Inhalte dagegen nicht. Verhindert werden soll allerdings auch, dass Internetnutzer per Zufall auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten treffen. (...)
(...) Sie äußern Zweifel an der Wirksamkeit des geplanten Gesetzes gegen Kinderpornographie im Internet. Auch wir Abgeordnete wissen, dass dieses Gesetz allein nicht zur wirksamen Bekämpfung ausreicht. (...)
(...) Ich bin als Politikerin wie als Mutter der Überzeugung, dass wir nicht weiter zusehen dürfen, wie sich Kinderpornographie im Internet wie ein „aggressiver Krebs“ verbreitet. Onlinemissbrauch muss weltweit konsequent verfolgt, die Quellen müssen geschlossen und die Zugänge versperrt werden. (...)
(...) Derzeit liegen keine fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die gegen eine Eignungshöffigkeit (Einigung als Endlager für hochradioaktive Abfälle) des Salzstocks in Gorleben sprechen. Die immer wieder erhobene Forderung, weitere Endlagerstandorte zu erkunden, ist weder auf Grundlage des geltenden Atomgesetzes noch jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen der Einrichtung von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erforderlich. (...)
(...) Die CDU/CSU spricht sich aber für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus. Die Koalitionsfraktionen stellen dem Deutschen Bundestag deshalb voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag zur Abstimmung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Gefahrenpotenzial von Paintball unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. Wir wollen also nicht generell Verbote verabschieden, sondern präzise feststellen, ob und in wieweit diese Spiele geeignet sind, die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung herabzusetzen. (...)