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Maria Flachsbarth
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Frage von Ralf H. •

Frage an Maria Flachsbarth von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbart,

auf die Anfrage von Herrn Stock zum Thema Internetsperren haben sie unter anderem folgendes zu Protokoll gegeben:

"Bisher ist in der öffentlichen Diskussion nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. – wie schon oben gesagt – auf die Verschaffung der Kinderpornographie."

Sie haben in diesem Punkt insofern Recht, als sich das aktuelle Gesetzesvorhaben lediglich auf Kinderpornographie bezieht. Die Infrastruktur, die zu diesem Zweck aufgebaut werden soll, lässt sich jedoch zur Sperrung beliebiger Inhalte verwenden und bereits jetzt werden unter anderem aus Ihrer Partei Forderungen nach einer Ausweitung der Sperrmaßnahmen laut.

Die hessische Landesregierung würde gerne Glücksspielseiten sperren
( http://www.focus.de/digital/internet/internet-gluecksspielseiten-droht-sperrung_aid_351940.html ), Bildungsministerin Schavan ruft nach Sperren von gewalthaltigen Internetangeboten ( http://www.focus.de/digital/computer/kriminalitaet-schavan-gewalt-seiten-im-internet-sperren-lassen_aid_381771.html ), Ihr Parteikollege und MdP Herr Stobl will die Sperren zur Bekämfpung von sog. Killerspielen heranziehen
( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,629905,00.html ) und Herr Bosbach wird zitiert mit “Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät”
( http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Internet-Sperren-Kinderpornografie-SPD;art122,2816422 ), d.h. er will offenbar lediglich wegen taktischer Erwägungen zunächst nicht über weitere Maßnahmen reden.

Wie wollen Sie angesichts dieser Fülle von Begehrlichkeiten dauerhaft sicherstellen, dass das angedachte Gesetz nicht den Weg für eine breit angelegte Sperrung von unliebsamen Inhalten bereitet ?

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Haingärtner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Juni 2009, in dem Sie mich um die Beantwortung der Frage bitten, wie sichergestellt werden kann, dass das geplante Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie nicht auch zur Sperrung von Internetseiten mit anderen Inhalten genutzt wird.

Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischem Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die jetzige Rechtslage in Deutschland führt dazu, dass kinderpornographische Webseiten leichter zu erreichen sind, als in anderen Ländern. Das kann nicht weiter hingenommen werden. Deshalb musste die Koalition jetzt zwingend handeln. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, von vornherein den Zugang auf diese Inhalte zu erschweren.

Beim Lesen des Gesetzeswortlauts wird deutlich, dass vom Gesetzeszweck nur Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erfasst werden sollen, andere Inhalte dagegen nicht. Verhindert werden soll allerdings auch, dass Internetnutzer per Zufall auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten treffen. Erkenntnisse aus der Praxis zeigen zudem, dass diese Seiten in der Regel nicht mit anderen Inhalten kombiniert sind. Aufgrund der noch nicht in Gänze vorhersehbaren Auswirkungen des Gesetzes ist vorgesehen, die neuen Regelungen innerhalb der nächsten beiden Jahre zu evaluieren.

Mit freundlichen Grüßen