
(...) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten gegenwärtig eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. (...) Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. (...)