(...) Beim Lesen des Gesetzeswortlauts wird deutlich, dass vom Gesetzeszweck nur Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erfasst werden sollen, andere Inhalte dagegen nicht. Verhindert werden soll allerdings auch, dass Internetnutzer per Zufall auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten treffen. (...)
(...) Sie äußern Zweifel an der Wirksamkeit des geplanten Gesetzes gegen Kinderpornographie im Internet. Auch wir Abgeordnete wissen, dass dieses Gesetz allein nicht zur wirksamen Bekämpfung ausreicht. (...)
(...) Ich bin als Politikerin wie als Mutter der Überzeugung, dass wir nicht weiter zusehen dürfen, wie sich Kinderpornographie im Internet wie ein „aggressiver Krebs“ verbreitet. Onlinemissbrauch muss weltweit konsequent verfolgt, die Quellen müssen geschlossen und die Zugänge versperrt werden. (...)
(...) Derzeit liegen keine fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die gegen eine Eignungshöffigkeit (Einigung als Endlager für hochradioaktive Abfälle) des Salzstocks in Gorleben sprechen. Die immer wieder erhobene Forderung, weitere Endlagerstandorte zu erkunden, ist weder auf Grundlage des geltenden Atomgesetzes noch jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen der Einrichtung von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erforderlich. (...)
(...) Die CDU/CSU spricht sich aber für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus. Die Koalitionsfraktionen stellen dem Deutschen Bundestag deshalb voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag zur Abstimmung, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Gefahrenpotenzial von Paintball unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. Wir wollen also nicht generell Verbote verabschieden, sondern präzise feststellen, ob und in wieweit diese Spiele geeignet sind, die Hemmschwelle zur bewaffneten Konfliktlösung herabzusetzen. (...)
(...) Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen unserer Klimaziele weitere private Investitionen in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sind – und dafür sind verlässliche politische Rahmenbedingungen unabdingbar. Deshalb dürfen wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit die wirtschaftliche Grundlage von Bestandsanlagen - auch derer, die das Anlagensplitting bisher nutzen, nicht zerstören. (...)