Warum gibt es noch keine adäquate Gesetzestextanpassung, welche lange Tiertransporte verbietet?
Sehr geehrte Frau Wulf,
Warum wird so wenig für die Tierschutz in der Nutzviehhaltung getan ?
Warum ist es immer noch möglich, dass Ferkel, die auf Tiertransporten geboren werden, in den Schlachthöfen vergast werden dürfen ? Das sind Babys und diese werden einfach getötet. Das ist barbarisch.
Warum ist es immer noch erlaubt Tiere, in der gewerblichen Landwirtschaft, auf kleinstem Raum zu halten, so dass sie ein Elendsdasein führen müssen? Schweine, Rinder, Hühner.
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Josephine B.
Sehr geehrte Frau B.
haben sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement für das Tierwohl.
Der Transport von Nutztieren ist in der Europäischen Union einheitlich nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates geregelt. Diese wird national durch die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) ergänzt. Hier ist festgelegt, dass trächtige Nutztiere im letzten Gestationstadium nicht transportiert werden dürfen. Somit sollte es in Europa nicht möglich sein, dass Ferkel auf Tiertransporten geboren werden. Passiert dies dennoch, ist dies rechtswidrig und muss selbstverständlich unterbunden und bestraft werden.
Tierhaltung ist ein wichtiger Teil unserer Landwirtschaft. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ist das Einkommen aus der Tierhaltung von hoher Bedeutung und stabilisiert ländliche Regionen. Gleichzeitig ist die Verbesserung der Haltungsbedinungen zugunsten des Tierwohls ein wachsendes Anliegen in unserer Gesellschaft. Zuletzt wurde unter der CDU-geführten Bundesregierung mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021 eine Verbesserung der Haltung von Nutztieren erwirkt. So wurden die Haltungsvorgaben z.B. bei Sauen für den Zeitraum vom Absetzen der Ferkel bis zur Besamung deutlich angehoben. In dieser Zeit muss jeder Sau eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 5 m² zur Verfügung stehen. Davon sind mindestens 1,3 m² als Liegebereich (max. 15% Perforation) und ein weiterer Teil als Aktivitätsbereich zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen in ausreichendem Umfang Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein. Verbesserungen ergaben sich auch für die Haltung von Kälbern bezüglich der Bodenbeschaffenheit der Liegeflächen. Anstelle der harten Spaltenböden muss die Liegefläche für Kälber „bequem“ sein, wonach die Liegefläche “weich oder elastisch verformbar” zu sein hat.
Sehr geehrte Frau B. bei aller Einigkeit bezüglich ein Mehr an Tierwohl, welches wir alle befürworten, ist es bei diesem Thema immer wichtig, dass die Interessen unserer Landwirtinnen und Landwirte und die veränderten Erwartungen der Gesellschaft an Tierwohl nicht gegeneinander ausgespielt werden. Denn klar ist: Unsere Landwirte müssen auch mit verbesserten Tierschutzstandards, die wir alle befürworten, bestehen und wettbewerbsfähig bleiben können.
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Lotte Wulf