Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?
Sehr geehrte Frau Engels,
Wie sie Evtl. schon mitbekommen haben, gibt es aktuell eine Petition zur Überprüfung der AfD.
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.
Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt.
Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen.
Sehr geehrter Herr W.,
ich teile Ihre die Sorge vor der Unterwanderung und Zerstörung unserer demokratischen Strukturen durch das Agieren der AfD. Für uns GRÜNE ist klar: Die AfD ist im Kern eine antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei.
In unserer internen Debatte über die rechtstaatlichen Möglichkeiten gegen die AfD vorzugehen sind wir bisher zu folgenden Ergebnis gelangt.
Ein Parteiverbotsverfahren unterliegt hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und trifft auf erhebliche rechtliche wie praktische Hürden. Es ist kein kurzfristig wirkendes Instrumentarium mit Blick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Wahlen. Wie wir beim NPD Verbotsverfahren gesehen haben, ist das Verfahren langwierig, sowohl in der mehrjährigen Vorbereitung des Antrages als auch in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Verbotsverfahrens gegen die AfD würde unabsehbar lange dauern und der Ausgang wäre ungewiss. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Heute haben wir z.B. verschiedene Einschätzungen verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Hier brauchen wir eine einheitliche Einordnung der AfD als erwiesen rechtsextreme Bestrebung, die wir bisher noch nicht haben.
Aus unserer Sicht ist es notwendig, zunächst andere Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Es müssen alle rechtstaatlichen Möglichkeiten unterhalb der Ebene des Parteienverbotes in Betracht gezogen werden. Bereits 2022 haben wir in einem Positionspapier daher gefordert, den Ausschluss von AfD-nahen parteipolitischen Stiftungen, wie beispielsweise der Desiderius-Erasmus-Stiftung, von der staatlichen Finanzierung zu prüfen bzw. eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. So wollen wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeind*innen nicht noch über staatliche Zuwendungen alimentiert werden. Dies betrifft auch die Finanzierung der Partei und ihrer Strukturen. Wir erhoffen uns hier auch neue Erkenntnisse aus dem bald zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung.
Die hohen Zustimmungswerte, die die AfD derzeit erreicht, zeigen, dass ein AfD-Verbot vermutlich an der gesellschaftlichen Akzeptanz der Positionen der AfD wenig ändern würde. Unser vorderstes Ziel ist es deswegen, die Werkzeuge des Rechtsstaats zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass sich die menschenfeindliche Ideologie, die durch die AfD in die Gesellschaft getragen wird, nicht noch weiter verfestigt und all jene zu bestärken, zu fördern und zu schützen, die sich für unsere liberale Demokratie, für Vielfalt und gegen Diskriminierung einsetzen.
Herzliche Grüße,
Mareike Engels