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Mareike Engels
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Frage von Maria F. •

Frage an Mareike Engels von Maria F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Engels,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Da ich keine direkte Antwort verfassen kann, schicke ich abgeordnetenwatch.de ein neues Fragedokument zum Thema "Impfpriorisierung der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe".

Es wäre sehr schön, wenn es sich hierbei um ein Missverständnis handelt. Ja, ich war auch davon ausgegangen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Hamburg, wie in der Impfpriorisierung des Bundes vorgesehen, in der Gruppe 3 verortet ist.

Unserem Träger wurde allerdings mitgeteilt, dass in Hamburg die Kinder- und Jugendhilfe aus der Impfpriorisierung ausgeschlossen wurde, mit Ausnahme von Kita-Mitarbeiter:innen. In Hamburg sollen - so wurde die Nachricht der Behörden mündlich weitergegeben - nur solche Sozialarbeiter:innen priorisierten Zugang zur Impfung haben, die in Kitas, Frauenhäusern, bestimmten Einrichtungen der Obdachlosenhilfe (hier auch nicht alle Einrichtungen) oder mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Diese Nachricht wurde auch in anderen Hamburger Trägern übermittelt. Auch habe ich gehört, dass bei der Terminvergabe für Impfungen über die 116117 Menschen abgewiesen wurden, weil sie angaben in der Kinder- und Jugendhilfe zu arbeiten.

Im Gegensatz zu Sozialarbeiter:innen bspw. in NRW, von denen bereits viele ein Impfangebot bekommen haben.

Leider habe ich keine schriftliche Mitteilung zu diesen Vorgängen in Hamburg vorliegen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, Klarheit zu schaffen. Darüber würde ich mich sehr freuen.

Herzliche Grüße
M. F.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Fahr,

es ist kompliziert. In § 3 Abs. 1 Nr. 9der ImpfVo wird geregelt, dass „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind“ Schutzimpfungen mit hoher Priorität erhalten. Zu dieser Gruppe gehören auch die Personen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind (§ 3 Abs. Nr. 11).
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 erhalten „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind.“
Es gibt viele soziale Träger, die Arbeitsbereiche und Beschäftigte in beiden Prioritätskategorien haben. Über den Anspruch auf eine Schutzimpfung entscheidet nach Auskunft der Sozialbehörde nicht die Klassifikation des Trägers, sondern die konkrete Tätigkeit der zu impfenden Personen.
Es ist nach der bundesweit geltenden ImpfVO also durchaus korrekt, wenn die Mitarbeiter*innen in den Kitas und Frauenhäusern schon dran sind, während Personen, die in der Jugendhilfe arbeiten noch abgewiesen werden. Diese Regelungen gelten bundesweit und orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Eine Herausnahme der Mitarbeiter*innen aus der Kinder – und Jugendhilfe aus der vom vorgegebenen Impfpriorität gibt es daher in Hamburg nicht. Darüber hinaus sind aktuell auch noch nicht alle Gruppen der Priorität II (hohe Priorität) aufgerufen, zu Priorität III kommen wir hoffentlich in wenigen Wochen. Dann sind auch alle Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe impfberechtigt.

Herzliche Grüße,
Mareike Engels

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