Frage an Mareike Engels von David B. bezüglich Soziale Sicherung
Liebe Frau Engels,
ich arbeite mit Menschen mit Behinderungen und habe es schon öfter gehört, dass sich Unternehmen häufig "freikaufen", anstatt die gesetzliche Schwerbehindertenquote zu erfüllen. Es regt mich auf, dass diesen Menschen oft keine Chance gelassen wird.
Was machen die Grünen dagegen und gibt es noch weitere Pläne??
Freundlicher Gruß
Lieber Herr B.,
Ihre Aufregung kann ich gut verstehen, gerade weil mir die Teilhabe aller Menschen so ist. Ausführlich finden Sie die Vorstellungen der GRÜNEN zu dem Thema Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in einem Antrag im Bundestag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910636.pdf
Die wesentlichen Punkte:
Wir wollen die Unterstützung von Unternehmen, die behinderte Menschen weiter beschäftigen oder neu einstellen wollen, übersichtlicher, verlässlicher und unbürokratischer zu gestalten. Hierzu sollen gesetzlich verankerte Leistungen an Arbeitgeber*innen verbindlicher gestaltet werden, damit eine transparente Förderkulisse entsteht und von Anfang an klar ist, womit gerechnet werden kann.
Die Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die eine zügige und koordinierte Bearbeitung von Anträgen gewährleisten sollen, werden auf Anträge von Arbeitgeber*innen auf Unterstützungsleistungen ausgedehnt werden. Die Deckelung des Budgets für Arbeit soll aufgehoben werden, es soll entbürokratisiert werden und so ausgezahlt werden, dass interessierte Arbeitgeber*innen nicht in Vorleistung gehen müssen.
Der gesetzliche Auftrag und die Ausstattung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit soll so erweitert werden, dass sie auch die Wirtschaft tatsächlich beim Abbau und Vermeiden von Barrieren beraten kann.
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen soll auf 6 Prozent zu erhöht werden. Die Ausgleichsabgabe für die Unternehmen, die trotz verbesserter Unterstützungsmaßnahmen deutlich weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich verlangt, spürbar zu erhöhen, um mehr Gerechtigkeit herzustellen zwischen Unternehmen, die ihrer Verantwortung nachkommen, und denen, die sich ihr verweigern. Die Ausgleichsabgabeverordnung ist so zu ändern, dass aus Mitteln der Abgabe nur noch Leistungen an behinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarkts erbracht sowie Inklusionsbetriebe, Dienste der psychosozialen Beratung und Integrationsfachdienste gefördert werden dürfen und Inklusionsbetriebe verstärkt aus Steuermitteln zu fördern.
Auf der Website des BMAS wollen wir eine Positivliste mit Arbeitgeber*innen führen, die deutlich mehr schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen beschäftigen, als es ihrer Verpflichtung entspricht.
Für Hamburg konkret ist es mir wichtig, dass wir die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit stärken und auch bei der Stadt und bei öffentlichen Unternehmen auf diese Weise Menschen Arbeitsplätze anbieten. Auch wenn die Stadt die Schwerbehindertequote übererfüllt, möchte ich, dass insbesondere bei den Neueinstellungen die Quote steigt.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne!
Herzliche Grüße,
Mareike Engels