Frage an Mareike Engels von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung und die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nutzen seit mehreren Jahren die Immobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt für ihren Geschäftsbetrieb, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen. Die gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr auch an Sonntagen führt zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft.
Hätten normale Bürger ihre Immobilie ohne Genehmigung zu einem Bürokomplex oder Veranstaltungszentrum umgebaut, wäre die Behörde sicherlich gegen den »Schwarzbau« eingeschritten.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei wies Fraktionen aus Bürgerschaft und Bezirksversammlung Nord im Juli 2018 darauf hin, dass die Nutzungsänderung eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt, und kritisierte die wahrheitswidrige Behauptung des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler »Gebäude und ihre Nutzung entsprechen der Genehmigungslage«, denn das Bezirksamt Nord hatte am 8.6.18 mitgeteilt, dass die Stiftungen noch nicht einmal den für die Nutzungsänderung notwendigen Antrag eingereicht hatten. Die Kanzlei wies auch auf den Eindruck hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften für diese beiden Stiftungen nicht zu gelten scheinen.
Anstatt dem nachzugehen, wurde das Schreiben BILD (13.7.18) zugeleitet, wodurch Herrn Röslers falsche Behauptung hamburgweit bekannt wurde.
Meines Wissens ist die Nutzungsänderung bis heute nicht genehmigt. Auch über den Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers auf bauliches Einschreiten wurde noch nicht entschieden.
Daher frage ich Sie:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die beiden Stiftungen ihren Geschäftsbetrieb in einem Wohngebäude ohne Genehmigung durchführen und dies in einem Wohngebiet erfolgt, wo es zu Störungen der Nachbarschaft kommt?
2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler, der wahrheitswidrig behauptete, es läge eine Genehmigung vor?
3. Was haben Sie unternommen und was werden sie unternehmen, um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beenden?
Sehr geehrter Herr H.,
da Ihr Anliegen sich sehr auf den Bezirk Nord bezieht, bin ich in den Vorgang nicht eingebunden. Ich habe mich aber bemüht, Informationen einzuholen und habe erfahren, dass es bzgl. der von Ihnen angesprochenen Punkte offenbar einen Rechtsstreit gibt. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe mich in dieses Verfahren einzumischen, der Streit obliegt nun der gerichtlichen Klärung. Zumal ich als Sprecherin für Soziales, Frauen und Gleichstellung weder inhaltlich zuständig bin, noch für den Wahlkreis gewählt wurde. Von daher würde ich Sie bitten, sich an die zuständigen Bezirksabgeordneten in Nord zu wenden – dies scheint ja auch schon geschehen zu sein.
Herzliche Grüße,
Mareike Engels