![Marcus Weinberg Portrait von Marcus Weinberg](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/mwothmarschen0.jpg?itok=JUQSjmR4)
(...) In Deutschland gilt für Bürger aus Drittstaaten, dass ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung gem. § 18 AufenthG nur dann erteilt wird, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Die Suche darf nicht länger als ein halbes Jahr dauern. (...)