Frage an Marcus Weinberg von Frank L. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Weinberg,
heute wurde von der scheidenden EU-Kommision die Mitwirkung / Registrierung der Europäischen-Bürger-Intiative (EBI) für die lfd. TTIP / CETA (Freihandelsabkommen USA bzw. Canada) abgewiesen.
Losgelöst ob die Begründung (Formalalitäten) juristisch korrekt ist, interessiert mich Ihre Meinung zu den in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen, denn irgendwann wird vermutlich auch die Ratifizierung durch die BuReg. bzw. BuTa anstehen.
a.) Wie bewerten Sie grds. die Forderung einer EBI an einer Beteiligung / Anhörung bereits im Rahmen der lfd. Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen - insbesondere vor dem Hintergrund der stattfindenden Einbindung von div. wirtschaftsnahen Interessenverbänden.
b.) Wie bewerten Sie die nach heutiger Erkenntnis im Vertragswerk enthaltene Klausel zum "Klagerecht von Unternehmen gegen Regierungen über sog. Schiedsgerichte", spez. vor der Tatsache, dass sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten (u. auch die USA) über anerkannte und hoch entwickeltet Rechtssysteme verfügen. (Solche Schiedsgerichte sind in der bisherigen Praxis im Handel mit "Staaten ohne funktionierendes Rechtssystem" etabliert.)
c.) Wie wäre ihr Abstimmverhalten im BuTa zu einem solchen Regelwerk, sofern spez. die Klageklausel in akt. bekannter Form im Vertragswerk enthalten ist.
Hinweis: Ich möchte Sie bitten in ihrer Antwort nicht auf die grds. bekannten Pro/Contra Erwägungen wie Wachstum/Arbeitsplätze vs. Umwelt/Gen/Verbraucherschutz einzugehen, denn mir geht es mit der Fragestellung nicht um diese "emotionalisierenden" (da eher in den Ethik/Moralvorstellung des einzelnen liegenden) Aspekten, sondern um eine abgegrenzte und eindeutige Positionierung zu den gefragten Einzelpunkten.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Lehmbeck,
vielen Dank für Ihr Frage vom 12.09.2014 zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP ) und zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
Ihre erste Frage bezieht sich auf die Einbeziehung der Europäischen-Bürger-Initiative (EBI) in die laufenden Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit den USA und mit Kanada. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt zu TTIP einen breit angelegten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, der EU-Kommission, der Bundesregierung, der Wirtschaft, Gewerkschaften, Forschungseinrichtungen sowie Nicht-Regierungsorganisationen durch, u.a. in Fachveranstaltungen, Anhörungen, bilateralen Gesprächen usw. Überdies hat sich im September 2014 eine Arbeitsgruppe der Fraktion zu TTIP konstituiert. Die Arbeitsgruppe wird die verschiedenen Themenbereiche von TTIP unter Einbeziehung von Vertretern der relevanten gesellschaftlichen Organisationen beraten. Im Ergebnis wird TTIP nur gelingen, wenn eine breite Öffentlichkeit das Abkommen unterstützt. Dafür wird sich die CDU/CSU-Fraktion auch weiterhin einsetzen. Ob die Ablehnung der EU-Kommission von „Stop-TTIP“ unter der Betrachtung juristischer Gesichtspunkte korrekt war, wird der EuGH zu entscheiden haben.
Mit Ihrer zweiten Frage sprechen das Klagerecht gegen Staaten über bestimmte Schiedsgerichte an. Eine solche Klausel findet sich nur im geplanten CETA-Freihandelsabkommen, nicht aber im TTIP. Schiedsgerichtsverfahren sind tatsächlich nur dort nötig, wo es keinen funktionierenden Rechtsstaat gibt, was in der EU und in Kanada jedoch nicht der Fall ist. Investor-Staat-Schiedsverfahren sollen helfen, Investitionsstreitigkeiten auf rechtlichem, d. h. nicht politischem Weg beizulegen. Weil in älteren Freihandelsabkommen nur Staat-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen waren, musste im Falle eines Rechtsstreits der Heimatstaat eines Investors selbst gegen den Gaststaat ein Schiedsverfahren einleiten. Bei Investor-Staat-Schiedsverfahren ist dies anders, da sie dem Investor selbst den Gang vor ein Schiedsgericht ermöglichen. Er kann dort die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen anhand eines Investitionsschutzabkommens überprüfen lassen. Investor-Staat-Schiedsverfahren sollten nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Ein von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Auftrag gegebenes Gutachten kommt weiterhin zu dem Schluss, dass die Klausel aufgrund der sehr allgemein gehaltenen Formulierung nicht greifen dürfte.
Zu Ihrer letzten Frage kann ich zurzeit keine Stellung beziehen. Die Entscheidung, wie ich abstimmen werde, wird sich nach der zu dem Zeitpunkt aktuellen Fassung des Abkommens richten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg