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Frage von Karin B. •

Frage an Marcus Weinberg von Karin B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Weinberg!

Nach den mir vorliegenden Informationen ist beabsichtigt, das Transsexuellengesetz an die neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Einer der Eckpunkte wird dabei auch die Neugestaltung des Nachweises vorliegender Transsexualität und die damit einhergehende Straffung des gutachterlichen Verfahrens sein.
Im Hinblick auf die Situation von intersexuellen Menschen beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die in diesem Gremium zu erwartenden Diskussionen und Lösungsansätze werden auch Wechselwirkungen zum Transsexuellenrecht enthalten.
Ich bitte Sie um Informationen darüber, wer der Arbeitsgruppe zum Thema Transsexualität angehört und inwieweit transsexuelle Menschen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
Die Vereinten Nationen hatten bereits zu CEDAW 2008, danach aber wiederholt dazu aufgerufen, die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. anzukontaktieren, wenn es um die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen in Deutschland geht (nachzulesen in den jeweiligen Protokollen der UN-Session und der Recommendations).

Vorab besten Dank und
Freundliche Grüße
Karin Blum

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Blum,

vielen Dank für Ihre Frage zu der geplanten Arbeitsgruppe zu Intersexualität und Transsexualität. Im Folgenden möchte ich kurz auf die Entstehung und die geplante Arbeitsweise der AG eingehen.

Der CEDAW-Ausschuss (Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) der Vereinten Nationen hat Deutschland im Februar 2009 aufgefordert, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte inter- und transsexueller Menschen zu ergreifen und in einen Dialog mit deren Nichtregierungsorganisationen zu treten, um dergestalt ein besseres Verständnis für die konkreten Anliegen zu erlangen. Der Deutsche Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland erarbeitet und im Februar 2012 vorgelegt. Die Stellungnahme mündet in Empfehlungen zu Maßnahmen, die geeignet sein könnten, insbesondere minderjährige Intersexuelle vor vorschnellen Entscheidungen über nicht revidierbare geschlechtsbezogen Eingriffe und weiteren medizinische Risiken zu schützen; aber auch zu Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, um die Rechte intersexueller Menschen zu wahren und ihre Diskriminierung in der Rechtsordnung zu beseitigen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die zwischenzeitlich erfolgten personenstandsrechtlichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen zu evaluieren und gegebenenfalls auszubauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind eine sorgfältige Prüfung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrates sowie weitere Studien und Stellungnahmen unerlässlich. Darüber hinaus gilt es, Betroffenenvertretungen und die relevanten ärztlichen, therapeutischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Disziplinen in den Prozess einzubeziehen.

Mit dieser Zielsetzung wird im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Intersexualität/Transsexualität“ unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Die interministerielle Arbeitsgruppe wird Gelegenheit zur intensiven Auseinandersetzung mit den Themen „Intersexualität und Transsexualität“ bieten. Die vielfältigen und für die Betroffenen schwerwiegenden Problembereiche können dort angemessen beleuchtet und Lösungswege erörtert werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg