
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Im gleichen Zuge gilt die Reife auch dann bei der Ausübung des Wahlrechts (18 Jahre). Wenn man das ändern wollte, dann müsste man nach meiner Meinung auch das Jugendstrafrecht ändern.
Die Beschaffung von Luftfiltern ist allerdings in der Zuständigkeit und Verantwortung der Schulträger - das sind die Städte, Gemeinden und Kreise (zB bei Berufskollegs).
Sie haben sehr häufig auch erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge. Auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist ein solcher Eingriff. Jeder solche Eingriff muss verhältnismäßig sein, sonst ist er verfassungswidrig. Daher muss immer wieder neu geprüft werden, was man vorschreiben kann, was man nur dringend empfehlen kann etc.
(...) größte Herausforderung auf dem Gebiet der Seuchenbekämpfung (...)