Frage an Marcus Optendrenk von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Marcus Optendrenk,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und dieser Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
die Corona-Pandemie ist zweifellos die größte Herausforderung auf dem Gebiet der Seuchenbekämpfung seit der Spanischen Grippe vor hundert Jahren. Daher gibt es für deren Bekämpfung kein Patentrezept. Zwar haben Bund und Länder aus den Vorbereitungen auf andere Pandemien (zB SaRS) Erfahrungen gesammelt. Die Corona-Krise ist aber in der Dimension bis hierher einzigartig.
Daher müssen auch Maßnahmen, die mindestens europaweit vergleichbar sein müssen, grundlegender und konsequenter sein als dies bei "Grippewellen" oder vergleichbaren Infektionen der Fall ist. Was passiert, wenn man es nicht konsequent macht, erlebt gerade Amerika in großer Dramatik: mehr als 100 000 Tote sind dort bisher die Folge.
In Deutschland wachen die unabhängigen Gerichte darüber, dass die Maßnahmen und ggf. auch Grundrechtseingriffe, die der Staat zur Seuchenbekämpfung vornimmt, verhältnismäßig sind und bleiben. Zudem werden alle Maßnahmen des Staates derzeit zeitlich befristet, um jeweils neu zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind und ob der mögliche Schaden vertretbar ist. Es handelt sich in jedem Fall um eine schwierige Güterabwägung. Es gibt hier nie schwarz und weiß.
Das bedeutet: wenn aufgrund der Bekämpfung der Pandemie Schäden eintreten, dann muss der Staat dies rechtfertigen. Wenn er das nicht kann, muss er Ersatz des Schadens leisten. Hier gibt es sowohl Ansprüche des Bürgers aus sogenannter "Amtshaftung" als auch ggf. weitere Ausgleichsansprüche.
Die Personen, die als gewählte Vertreter für den Staat handeln (Abgeordnete) oder als Mitarbeiter tätig werden, haften persönlich nicht für die Entscheidungen mit ihrem Vermögen. Denn sie sind vom Volk gewählt worden bzw. vom Staat beschäftigt, um staatliche Aufgaben wahrzunehmen: hier haftet dann der Staat. Nur wenn sie als Privatperson anderen einen Schaden zufügen, haften sie auch privat.
Ob im Einzelfall die Kommune, das Land oder der Bund haftet, hängt davon ab, wer die Regelung erlässt, die den Bürger beschränken. Das ist sehr unterschiedlich. In vielen Fällen wird die Einzelfallentscheidung von der Kommune getroffen. Gegen diese würde sich dann auch ein Anspruch richten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Marcus Optendrenk