Antwort von Marco Wanderwitz
CDU
• 14.04.2015

(...) Es erscheint durchaus nachvollziehbar, dass in bestimmten Situationen keine Begleitperson anwesend sein sollte. Gerade bei psychologischen Gutachten in Sorgerechtsfällen könnte eine solche Person, ob Anwalt oder Elternteil, durch ihre bloße Anwesenheit Einfluss auf die zu begutachtende Person, insbesondere Kinder, haben. (...)

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