Frage an Marco Wanderwitz von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
in dem Buch "Einspruch. Wider die Willkür an ... Gerichten"(1) erhebt Ihr
Parteifreund Norbert Blüm, Bundesminister a.D., schwere Vorwürfe gegen den von ihm gesehenen "Verfall des Rechtsanwaltsberufes" und befindet eine folgenreiche "Verkümmerung der Berufsethik" (S. 99 - 120).
Es sei zu einer "geheimen Selbstdemontage der Rechtsanwaltskammern durch ihre Funktionäre" gekommen (S. 107), zu einer "Anpassung an den neoliberalen Mainstream" bzw. zur Übernahme "neoliberaler Mimikry" (S 108).
Ich frage Sie: Irrt Norbert Blüm?
Auf die Frage nach dem ethisch richtigen Verhalten von Anwälten bei der Beweisaufnahme durch Sachverständige aus Psychologie und Psychiatrie wichen Sie aus (2).
Herr Rieder hatte - für den e.V. Anti-Korruption . Reformation 2014 - gefragt, ob Abwesenheit der Anwälte bei Begutachtungsgesprächen mit den Berufspflichten im Einklang stünde.
Hierzu möchte ich Sie als Vertreter der Legislative fragen:
Wie viele obergerichtliche Entscheidungen müssen denn noch fallen (das vom OLG Hamm ist das dritte gewesen), bis Sie einen Rechts-Anspruch Betroffener anerkennen, einen Zeugen ihrer Wahl - z.B. den Advokaten - zur Begutachtung mitzubringen?
Sie schrieben auch, "gerade bei psychologischen Gutachten in Sorgerechtsfällen könnte eine solche Person ... durch ihre bloße Anwesenheit Einfluss auf die zu begutachtende Person, insbesondere Kinder, haben."
Hierzu möchte ich von Ihnen wissen:
1. Glauben Sie etwa, der Gutachter selber übe mit seinem Verhalten keinen Einfluß auf einen Probanden/ ein Kind aus?
2. Was halten Sie von der Einführung einer Pflicht, der zu begutachtenden Person eine Komplett-Videografie des Untersuchungsgespräches anzubieten?
Ich bitte um wahrheitsgemäße und vollständige Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schneider
Arbeitsgruppe Recht/ Psychiatrie-Mißbrauch
1) Westend-Verlag Frankfurt a.M., 3. Aufl. 2014
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-778-78556--f434114.html#q434114
Sehr geehrte Frau Schneider,
ich möchte die genannten Einschätzungen von Herrn Blüm, ehemals Arbeitsminister, "gelernter" Doktor der Philosophie, nicht kommentieren; ebenso, wie seine Politik.
Zum Thema, ob ich ein gesetzgeberisches Tätigwerden in der Sache für angezeigt halte, hab ich hier bereits geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz