Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Bernd R. •

Frage an Marco Wanderwitz von Bernd R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

ich habe soeben Ihre Einlassungen gelesen (1).

Sie verweisen ausgerechnet auf die psychologische Begutachtung in der Sorgerechtspraxis und insbesondere auf die - womöglich sehr problematische - Datenerhebung bei Kindern.

Das veranlaßt mich zu Nachfragen:

1. In welcher Hinsicht (d.h. mit welcher konkreten Beweisfrage) könnte denn eine psychologische Untersuchung eines - naturgemäß geschäftsunfähigen oder vermindert geschäftsfähigen - KINDES einen Beweis darüber erbringen, ob das Sorgerecht oder Teile davon in Verfahren nach § 1671 BGB dem VATERS oder der MUTTER zugesprochen werden soll?

Sollten nicht ausschließlich Persönlichkeitsmerkmale der Eltern entscheidend sein für die Frage, wem von den Elten eine Kompetenz abgesprochen werden muß?

2. Wem obliegt eigentlich in den Fällen der Psych.- Begutachtung von Kindern die rechtserhebliche Aufklärung (z.B. über die -eingeschränkte- Schweigepflicht des Psychologen oder Arztes, desweiteren über das Recht, an der Begutachtung nicht mitzuwirken)?

3. Könnte Kindern, welche sich in Begutachtungssituationen aus welchem Grund auch immer (z.B. Beeinflussung unmittelbar vor der Untersuchung) kritisch gegenüber einem Elternteil äußern, womöglich später einmal die Verwirkung von Ansprüchen drohen wegen Mißachtung der wechselseitigen Rücksichtsnahme-/Beistandspflichten gem. § 1618a BGB?

4. Der medienbekannte Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Ettlingen rät -wie schon mitgeteilt- eher nicht zu einer Begutachtung zu gehen. Raten Sie Ihren Mandanten und allen Bürgern, zu der Begutachtung zu gehen mit der Gefahr, dass erhebliche Nachteile für Ihren Mandanten entstehen können?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder
Kupferschmiedemeister, Betriebswirt,
Obmann der Feldgeschworenen
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-778-78556--f433773.html#q433773

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieder,

ich antworte hier als Abgeordneter, nicht als Rechtsanwalt. Aus diesem Blickwinkel ist mit meiner letzten Antwort alles gesagt.

Mit freundlichen Grüssen
Marco Wanderwitz

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