Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Marco Wanderwitz von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

Leider gehen Sie in Ihrer heutigen Antwort mit keinem Wort sachlich dienlich auf meine Fragen ein, stattdessen weisen Sie darauf, dass der Bundestag ein umfängliches Gesetzgebungsverfahren in Sachen Inkasso durchlaufen hätte, welches öffentlich zugänglich dokumentiert wäre und wo ich angeblich Antworten auf meine "Statistikfragen" (so sie nicht "Einschätzungsfragen" wären) finden würde.

http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-778-78556--f431819.html#q431819

Leider halten Sie es nicht einmal für nötig einen entsprechenden Link oder sonstigen Quellenhinweis für die von Ihnen behaupteten Informationen anzufügen, das empfinde ich als schlechten Stil.

Im Gegensatz zu Ihren unbelegten Behauptungen (z.B. die große Mehrzahl der durch Inkassobüros betriebenen Forderungen wäre berechtigt) hat Herr Mayer seine gegenteilige Wahrnehmung mit Hilfe der benannten Studie des VZBV
belegt.

http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-778-78556--f431450.html#q431450

Würden Sie bitte Ihre Behauptung, die Mehrzahl der durch Inkassobüros beigetriebenen Forderungen wären berechtigt, konkret belegen?

Auch aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihrer Behauptung nicht folgen, so wollte im 2. Halbjahr 2014 ein in Buchholz ansässiges Unternehmen wegen einer damals noch nicht bezahlten Hauptforderung von 5 Euro mir Inkassogebühren von anfänglich 37,86 € in Rechnung stellen.

Obwohl ich die Firma mehrfach darauf wies, dass sie in diesem Fall nicht ansatzweise der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB Genüge leisten würde, hat diese über ein halbes Jahr lang in ca. 10 Briefen mir ständig unverzügliche gerichtliche Schritte angedroht, wenn ich nicht sofort zahlen würde und die Forderung auf letztendlich über 75 Euro erhöht - bis trotz meiner Nichtzahlung der Inkassogebühren die Forderungen eingestellt wurden.

http://politopia.de/threads/14029-Abzockversuch-per-Inkasso

Finde Sie dieses Vorgehen seriös?

Viele Grüße, Thomas Schüller

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

wie bereits gesagt war das Gesetzgebungsverfahren 2013 eine sehr ausführliche Beschäftigung des Bundestages mit der Materie. Das ist alles nachlesbar auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages im dortigen parlamentarischen Informationssystem.

Es entstanden neue gesetzliche Regelungen, die zu deutlichen Verbesserungen führten; das führte ich hier bereits umfassend aus. Schon allein deshalb sind "alte" Statistiken aus der Zeit davor nun wenig zielführend.

Ich bitte um Verständnis, dass ich "aus der Ferne" weder Gerichtsurteile, noch Einzelfälle, zu denen mir die vertieften Hintergründe fehlen, rechtlich bewerten möchte. Allerdings sind auch vermeintliche Bagatellforderungen so sie berechtigte sind selbstverständlich grds. sowohl dem gerichtlichen Mahnverfahren, als auch dem Forderungseinzug zugänglich.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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