Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Die Besoldung der Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten erfolgt auf Grundlage der Besoldungsordnung R des Bundesbesoldungsgesetzes. Einen Entwurf für die Änderung dieses Gesetzes für die Jahre 2023 und 2024 hat die Bundesregierung jüngst auf den Weg gebracht.
Gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien müssen und wollen wir als Freie Demokraten die AfD in der Sache stellen.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Dazwischen existiert das weite Feld des asymmetrischen Wechselmodells, in dem sich eine Mitbetreuung finanziell kaum auswirkt. Das wollen wir ändern und die Leistung mitbetreuender Elternteile stärker würdigen.