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FDP
• 28.10.2024

Wenn die Zahl der Übernachtungen sich im Einzelfall als untaugliches Beurteilungskriterium erweist, da beispielsweise die Betreuungsleistung nur tagsüber erbracht werden kann, kann eine angemessene Einordnung erfolgen, indem auch andere Kriterien (Übernahme der Betreuung bei Krankheit des Kindes, Organisation der Freizeit, Wahrnehmung von Terminen in der Schule, beim Arzt etc.) berücksichtigt werden

Frage von Peter P. • 11.10.2024
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FDP
• 14.10.2024

Derzeit ist ein großes kompetentes Team von Staatsanwälten mit den Ermittlungen betraut, das konsequent an der Aufdeckung der Cum-Ex Geschäfte arbeitet. Dies hat bereits zu Verurteilungen geführt.

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