Warum wird das Sorgerecht nicht zur Sorgepflicht?
Sehr geehrter Herr Buschmann, das Gute am Ende der Ampel ist, dass das Unterhaltsrecht der FDP anscheinend nicht mehr kommt, zumindest 2024 nicht. Es ist sowieso schon traurig, dass viele Väter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Durch Ihre Reform hätte sich das Problem weiter verschärft, da dann auch 4 h Spielen die Woche vom Unterhalt abgezogen werden kann. Meiner Ansicht nach wird es höchste Zeit, die Begriffe im Familienrecht zu ändern und damit klar zu stellen, welche Pflichten mit dem Aufziehen von Kindern verbunden sind. So sollte es kein Sorgerecht geben, sondern eine Sorgepflicht; kein Umgangsrecht, sondern eine Umgangspflicht. Denn nicht die Eltern haben das Recht, sich um das Kind zu kümmern, sondern sie haben die Pflicht dazu. Warum stärken Sie nicht die Rechte der Kinder, statt Alleinerziehenden Müttern das Leben noch schwerer zu machen? Das wäre eine Reform, die den Namen verdient.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
Darüber hinaus ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Das Umgangsrecht ist damit ebenso wie das Sorge- und das gesamte Elternrecht ein sogenanntes Pflichtrecht, das dem Wohl des Kindes dient.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB