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FDP
• 28.10.2024

Die Grundlage für die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung befindet sich in § 3 Satz 1 Nr. 1a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach können Personen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten.

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FDP
• 28.10.2024

Wenn die Zahl der Übernachtungen sich im Einzelfall als untaugliches Beurteilungskriterium erweist, da beispielsweise die Betreuungsleistung nur tagsüber erbracht werden kann, kann eine angemessene Einordnung erfolgen, indem auch andere Kriterien (Übernahme der Betreuung bei Krankheit des Kindes, Organisation der Freizeit, Wahrnehmung von Terminen in der Schule, beim Arzt etc.) berücksichtigt werden

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