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Marco Buschmann
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Frage von Kazim D. •

Für wie wahrscheinlich halten Sie die Umsetzung eines – der von Ihnen in die Wege geleiteten Reform des Weisungsrechts der Justizminister wesensgleichen – Entwurfs in nachfolgenden Legislaturperioden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.

Eine Reform des Weisungsrechts der Justizminister soll die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft stärken und zugleich rechtliche Klarheit schaffen. Unter anderem sollte durch die geplanten Änderungen des § 146 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgelegt werden, dass Weisungen nur in eng definierten Fällen zulässig sind, etwa zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen, und frei von justizfremden Erwägungen sein müssen. Zudem müssen Weisungen schriftlich und begründet erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

In dieser Legislaturperiode wird das Gesetzgebungsverfahren aus Zeitgründen nicht mehr abgeschlossen werden können. Wir bleiben aber dran. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB