
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Bürgergeldes gilt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Bürgergeldes gilt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.
Deshalb sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung Investitionen in Forschung in Höhe von 8,04 Milliarden Euro vor - mehr als noch im Jahr zuvor, trotz der herausfordernden Haushaltslage.
Klar ist: Die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vormündern ist nicht mehr zeitgemäß.
Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts.
Die Gesetzentwürfe, auch zum Abstammungsrecht, sind fertig. Jetzt geht es darum, alle ins Boot zu holen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in das Bundesrecht einen Referentenentwurf erstellt. Dieser befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und es existieren bereits mehrere Stellungnahmen von Verbänden. Für Informationen zum genauen Zeitplan ist das BMI der beste Ansprechpartner.