Sollte der Steuerfreibetrag für eine Familie (ein Haushalt) nicht mindestens so hoch sein, wie alle Leistungen, die eine vergleichbare Bürgergeldempfängerfamilie beanspruchen kann ?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Sie schrieben am 26.08.2024 auf die Frage von Luke M. • 18.08.2024:
"Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf die Höhe des Bürgergeldes klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist. Daran gibt es nichts zu rütteln."
Ich verdiene das Einkommen meiner 6-köpfigen Familie als Alleinverdiener mit einem kleinen Gewerbebetrieb. Dabei darf ich regelmäßig ordentliche Summen an Einkommens- und Gewerbesteuern an den Staat zahlen. Selbstverständlich muss ich auch die Krankenkassenbeiträge, Kosten der Unterkunft, Heizkosten u.s.w. selbst bezahlen. Im Schnitt der letzten fünf Jahre lag mein Brutto-Einkommen unter dem, was eine 6-köpfige Familie an Bürgergeld netto beanspruchen kann. Zusätzlich bekommt diese Familie die Krankenversicherung, Kosten der Unterkunft und Heizkosten vom Staat geschenkt! Ist das mit dem BVG-Urteil vereinbar? Sind Erwerbstätige auch Menschen ?