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Marco Buschmann
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Frage von Maike H. •

Bürokratie-Entlastungsgesetz IV soll im Bundestag am 26.09.24 verabschiedet werden: Vernichtung von Beweismitteln im CUM-EX-Skandal bald legitimiert durch Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ?

Mit welcher Begründung kann ein solcher Gesetzesentwurf überhaupt zur Abstimmung vorgelegt werden, wer hat überhaupt bei der Ausarbeitung maßgeblich mitgewirkt und was tun Sie persönlich, dass der o. g. Fall des Eintretens völlig ausgeschlossen wird ?

Haben Sie an dieser Fassung mitgewirkt und zugestimmt ?

Wer hat überhaupt die KAPITALERTRAGSTEUERBESCHEINIGUNGEN ausgestellt, obwohl doch die Steuer nie abgeführt wurde ?

Auf welcher Grundlage hat das Finanzamt überhaupt die Zahlungsströme veranlasst ?

Warum kommt es in dieser Sache nicht endlich zum Durchgriff ? usw. usw.

Sind die Summen oder Personen zu groß und mächtig, als das man hier geltendes Recht anwenden möchte ? Die Frage zwängt sich geradezu auf.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Bürger, Betriebe, aber auch Behörden sind so erschöpft von dem Wust an Vorschriften, dass sie sich nicht mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Eine Trendwende zu weniger Bürokratie und mehr Freiräume ist also nötig – und wir haben sie eingeleitet. Mit dem Meseberger Bürokratieabbau-Paket entlasten wir unsere Betriebe um fast 3,5 Milliarden pro Jahr. Ein wichtiger Baustein ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Dieses wurde am 26. September vom Bundestag abschließend beraten. Damit bekämpfen wir vor allem die Zettelwirtschaft. Wir ermöglichen vollständig digitale Arbeitsverträge, schaffen Hotelmeldezettel weitgehend ab und verkürzen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre ist maßvoll und ausgewogen. Bis zum Jahr 1999 betrugen die Aufbewahrungsfristen nur sechs Jahre und wurden dann unverhältnismäßig hoch auf zehn Jahre erhöht. Das führt noch immer zu enorm hohen bürokratischen Lasten für unsere Betriebe, sei es in Form von Lagerräumen oder Server- und Speicherkapazitäten. Das ändern wir jetzt. Allein diese Maßnahme entlastet die Betriebe um gut 625 Millionen Euro pro Jahr.

Das Problem bei der Aufklärung ist selten die Recherche korrekt dokumentierter Unterlagen, sondern häufig deren Fälschung oder nicht vorhandene Unterlagen. Bei schweren Steuerstraftätern ist eher nicht davon auszugehen, dass stets eine korrekte und vollständige Buchführung erfolgt. Hieran ändert auch die kürzere Aufbewahrungsfrist nichts. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bleibt eine wichtige Entlastungsmaßnahme für die vielen ehrlichen Kaufmänner in unserem Land, die auf breite Zustimmung stößt.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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